Besuch des Medizinischen Diensts:Wie man den Pflegegrad beantragt
Wenn man sich alleine nicht mehr gut versorgen kann, wird es Zeit für einen Pflegegrad, um Hilfe zu bekommen. So bereiten Sie sich auf den Besuch des Medizinischen Diensts vor.
Drei Millionen Pflegebedürftige in Deutschland
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Antrag auf Pflegegrad bei Pflegekasse stellen
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden immer erst ab dem Datum der Antragstellung, beziehungsweise dem Anfang des Monats der Antragstellung, gewährt. Also nicht rückwirkend.
Gisela Rohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Unterlagen und Fragen für Besuch vom Medizinischen Dienst vorbereiten
- Halten Sie medizinische Unterlagen wie Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe und Ihren Medikamentenplan bereit.
- Fertigen Sie eine Liste an, indem Sie sich Fragen stellen wie: Was kann ich noch und wobei benötige ich Unterstützung?
- Bitten Sie die Person, die sich derzeit um Sie kümmert, den Termin zu begleiten.
Gerade bei der deutlich zunehmenden Demenzerkrankung, die wir in der Bevölkerung haben, nutzt es relativ wenig, wenn wir die Begutachtung ausschließlich mit dem Versicherten durchführen.
Björn Kopelke, Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe
- Mobilität: Wie bewegt sich der Pflegebedürftige in seinem Wohnbereich? Benutzt er beispielsweise einen Rollator, Rollstuhl, Krücken. Kann er sich alleine im Bett aufsetzen, im Liegen drehen?
- Kognitives und kommunikatives Verhalten: Erkennt der Pflegebedürftige Menschen aus dem Umfeld? Kann der Pflegebedürftige reden und sich verständlich machen? Örtliche und zeitliche Orientierung
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Tritt nächtliche Unruhe oder aggressives Verhalten auf? Wird Hilfe abgelehnt?
- Selbstversorgung: Ist der Pflegebedürftige in der Lage, sich zu waschen und die Toilette zu benutzen?
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann die Person selbständig Medikamente einnehmen oder Verbände anlegen?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Telefoniert die Person, verlässt sie das Haus, um Freunde zu treffen?
Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen
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Pflegegrad kann sich ändern
Dann wird neu geprüft, ob ein höherer Pflegegrad vorliegt.
Gisela Rohmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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