Längerer Mutterschutz geplant: Mehr Schutz nach Fehlgeburten
Längerer Mutterschutz geplant:Parteien einig: Mehr Schutz nach Fehlgeburten
von Kristina Hofmann
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Etwas geht noch: Die Fraktionen im Bundestag haben sich auf längeren Mutterschutz nach Fehlgeburten geeinigt. Doch die Krankenkassen warnen: Dann müsse auch der Bund mehr zahlen.
Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt. Der Bundestag will nun Frauen auch in diesen schweren Momenten besser unterstützen – mit einem Anspruch auf Mutterschutz.02.01.2025 | 1:34 min
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, können bald mit einem besseren Schutz rechnen. SPD, Grüne, FDP und Union haben sich darauf geeinigt, dass künftig schon ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzzeit von zwei Wochen beginnen soll, um den Frauen eine bessere Regeneration zu ermöglichen. Ab der 17. Woche sollen bis zu sechs, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen möglich sein. Damit sind Frauen nicht mehr darauf angewiesen, dass sie krankgeschrieben werden.
Bislang gelten die besonderen Schutzrechte erst, wenn die Frauen ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche verlieren oder das Kind mehr als 500 Gramm wiegt. Geschätzt wird, dass mehr als 20 Prozent der schwangeren Frauen ihr Kind nicht zur Welt bringen können. Viele Paare kämpfen lange mit den körperlichen und seelischen Folgen. Der gestaffelte Mutterschutz sei "ein Paradigmenwechsel", sagt Natascha Sagorski, die das Thema durch eine Petition in den Bundestag gebracht hatte.
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Abstimmung Ende Januar möglich
Eigentlich hatte die Ampel-Regierung den Mutterschutz von Beginn ihrer Regierungszeit 2021 an ändern wollen. Doch ein Gesetz kam nie zustande, auch weil es mit anderen Projekten verknüpft worden war. Nach dem Ampel-Aus hatten sowohl Union als auch SPD/Grüne einen Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt, allerdings mit Unterschieden.
SPD, Grüne und FDP haben sich nun dem Vorschlag der Union angeschlossen, der vor Weihnachten bereits in erster Lesung beraten wurde. Dieser Entwurf könnte nun Ende Januar verabschiedet werden. Auch AfD und Linke sind für die Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten.
Die Parteien streiten aber trotz der Einigung, wer nun für die Verzögerung der Neuregelung verantwortlich ist. "Bundesfamilienministerin Paus hatte bis zuletzt - trotz mehrfacher parlamentarischer Anfragen - keinen Vorschlag für einen Mutterschutz nach einer Fehlgeburt vorgelegt", kritisiert Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion.
Breher sagt, eine Frau, die ihr Kind "still geboren hat, soll sich nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen müssen. Sie braucht eine Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können".
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Paus: Schutzlücke wird geschlossen
Aus Kreisen der Grünen wird verbreitet, Paus' Ministerium habe die Einigung zwischen den Parteien proaktiv mit gesetzlichen Formulierungshilfen unterstützt und sich auch mit dem Bundesgesundheitsministerium abgesprochen.
Paus zeigte sich am Donnerstag froh, "dass eine Schutzlücke für schwangere Frauen geschlossen wird". Sie begrüße es sehr, dass es nun eine "überparteiliche Einigung" abzeichne. Wer sich letztendlich zwischen den Parteien durchgesetzt habe, sei "egal".
Wegen der breiten Einigung braucht es nach Ansicht der Unionsfraktion keine weitere Anhörung des Gesetzes im Familienausschuss des Bundestages. Die SPD-Fraktion will jedoch eine Anhörung der Verbände "gleich am ersten Sitzungstag des neuen Jahres", so die frauenpolitische Sprecherin Leni Breymeier dem "Tagesspiegel".
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Abgeordnete von SPD und Grünen räumten am Donnerstag jedoch ein, dass noch einige Verfahrensfragen zu klären seien. "Für uns steht nicht im Vordergrund, welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, sondern dass die Rechte von Frauen nachhaltig gestärkt werden", so Sarah Lahrkamp (SPD) und Franziska Krumwiede-Steiner (Grüne) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Krankenkassen: Bund muss Zuschuss erhöhen
Wie hoch die Kosten des gestaffelten Mutterschutzes sind und wer es bezahlt, ist jedoch noch offen. Bisher ist es so: Während dieser Zeit haben die Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 13 Euro am Tag. Die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettolohn zahlt während der Schutzfrist der Arbeitgeber, der sich die Kosten wieder von den Kassen erstatten lassen kann.
Nach Berechnungen der Krankenkasse IKK vom März vorigen Jahres würden der gestaffelte Mutterschutz die Gesetzliche Krankenversicherung insgesamt rund 12,5 Millionen Euro kosten - wenn, was nach Schätzung der IKK realistisch ist, die Hälfte der betroffenen Frauen die volle Regenerationszeit brauchen. "So oder so ist das ein Kostenbetrag, der angesichts der Bedeutung des Themas vernachlässigbar ist", so die IKK.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht das etwas anders. Die Ausweitung des Mutterschutzes sei eine familienpolitische Leistung, zurecht müsse der Bundestag darüber entscheiden, sagt Sprecher Florian Lanz. Allerdings müsse der Bund dann auch dafür mehr bezahlen.
Quelle: ZDF
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