DFB stärkt Rechte von Müttern und Schwangeren

    Frauen im Fußball:DFB stärkt Rechte von Müttern und Schwangeren

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    Der DFB stärkt die Rechte von Müttern und Schwangeren im Spitzenfußball. Der Verband nimmt die FIFA-Vorgaben zum Mutterschutz vollumfänglich in seinen Statuten auf.

    Der DFB stärkt die Rechte von schwangeren Spielerinnen und Trainerinnen, hier Hoffenheims Co-Trainerin Nadine Rolser (Archivbild von März 2024)
    Der DFB stärkt die Rechte von schwangeren Spielerinnen und Trainerinnen, hier Hoffenheims Co-Trainerin Nadine Rolser (Archivbild von März 2024)
    Quelle: imago

    Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) nimmt die Vorgaben des Weltverbandes FIFA zum Mutterschutz vollumfänglich in seine Statuten auf. Damit werde der bereits bestehende Schutz durch nationale arbeitsrechtliche Bestimmungen ergänzt. 

    Ab sofort werden die Rechte von biologischen Müttern, aber auch von Adoptiveltern und nicht-biologischen Müttern - geltend für Vertragsspielerinnen und lizenzierte Trainerinnen - verstärkt geschützt

    Deutscher Fußball-Bund

    Im Fokus der beschlossenen Regularien steht laut DFB "vor allem der Schutz von Vertragsspielerinnen und lizenzierten Trainerinnen vor, während und nach ihrer Schwangerschaft, der Schwangerschaft ihrer Partnerin oder einer Adoption." Künftig werde neben dem gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz auch ein Anspruch auf Adoptions- und Familienurlaub eingeführt.

    Schwangerschaft darf nicht zur Benachteiligung führen

    Außerdem haben Spielerinnen und Trainerinnen das Recht, nach Beendigung des Mutterschutzes, Adoptions- oder Familienurlaubs wieder in den aktiven Fußballbetrieb zurückzukehren, heißt es weiter beim DFB. "Der Verein ist dabei verpflichtet, die Spielerin oder Trainerin wieder in den Spielbetrieb einzugliedern und für eine angemessene medizinische Betreuung zu sorgen. Nach Rückkehr ist den betroffenen Personen wieder die volle vertragliche Vergütung zu zahlen."

    Die Schwangerschaft einer Spielerin und Trainerin oder die Inanspruchnahme von Mutterschutz, Adoptions- oder Familienurlaub darf keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines Vertrags haben.

    Deutscher Fußball-Bund

    Spielerinnen und Trainerinnen dürfen aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, Vereine müssen künftig auch die Bedürfnisse einer Spielerin im Zusammenhang mit ihrem Menstruationszyklus und ihrer Menstruationsgesundheit respektieren.
    Eine Frau hält einen Ball mit gerade gestreckten Armen vor sich in die Luft.
    ‎Studien zufolge hat der Menstruationszyklus Einfluss auf die ‎körperliche Leistungsfähigkeit. Das kann positiv genutzt werden.15.06.2023 | 4:56 min

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    Seit längerem kämpfen Fußballerinnen mit Kindern in verschiedenen Ländern um Rechtssicherheit. So hatte 2023 eine Entscheidung des Fußball-Weltverbandes FIFA für Schlagzeilen gesorgt, wonach der französische Spitzenklub Olympique Lyon mehr als 80.000 Euro an seine ehemalige Spielerin Sara Björk Gunnarsdóttir nachzahlen musste. Der Verein hatte der isländischen Nationalspielerin nach Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft den Lohn teils nicht mehr überwiesen. Zu Unrecht entschied die entsprechende Kammer der FIFA.
    Melanie Leupolz in London
    Leistungssportlerin, Mutter und erfolgreich sein – drei Dinge, die sich lange Zeit ausgeschlossen haben. Doch die deutsche Nationalspielerin Melanie Leupolz zeigt, dass es geht.07.06.2023 | 18:32 min
    Die FIFA hatte Ende 2020 entsprechende Regeln aufgestellt, die für Fußballerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für mindestens 14 Wochen bei mindestens zwei Drittel ihres vertraglich festgelegten Gehalts festlegt und die Frauen vor Vertragskündigungen wegen einer Schwangerschaft schützt.
    Ein Großteil der FIFA-Vorgaben werden im deutschen Frauen-Nationalteam bereits seit Längerem gelebt und es gebe organisatorische, finanzielle, physische und mentale Unterstützung, wie der DFB mitteilte. Die Ex-Nationalspielerinnen Almuth Schult, Melanie Leupolz und Svenja Huth hatten in der Vergangenheit ihren Nachwuchs bei Länderspielreisen dabei.

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    Quelle: Reuters

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    Quelle: dpa, SID
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