Neuwahlen im Februar: Steinmeier löst Bundestag auf

    Neuwahlen im Februar:Bundespräsident Steinmeier löst Bundestag auf

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    Am 23. Februar finden Neuwahlen statt. Bundespräsident Steinmeier hat den Bundestag aufgelöst und den Wahltermin festgelegt. Es brauche "verlässliche Mehrheiten" im Parlament.

    Steinmeier verkündet Auflösung
    Bundespräsident Steinmeier hat die Auflösung des Bundestags bekannt gegeben. Die Neuwahl wird am 23. Februar stattfinden.27.12.2024 | 1:42 min
    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar als Termin für die vorgezogene Neuwahl festgesetzt. "Gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt braucht es für Stabilität eine handlungsfähige Regierung und verlässliche Mehrheiten im Parlament", begründete Steinmeier am Freitag seine Entscheidung. Er kam damit der Bitte von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach, das Parlament aufzulösen. Auf den Wahltermin am 23. Februar 2025 sich zuvor die Fraktionsspitzen von SPD und Union verständigt.
    Die jetzige Regierung verfüge über keine Mehrheit mehr, aber auch für eine anders zusammengesetzte Regierung habe er in den Gesprächen keine Mehrheiten erkennen können.

    Deswegen bin ich überzeugt, dass zum Wohle unseres Landes Neuwahlen der richtige Weg sind.

    Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident

    SGS Maurer
    Der Bundestag wird aufgelöst, neu gewählt wird am 23. Februar. Das hat Bundespräsident Steinmeier verkündet. Wie es nun weitergeht, erklärt ZDF-Korrespondentin Andrea Maurer.27.12.2024 | 1:07 min

    Vorzeitige Auflösung des Bundestags ist Ausnahme

    Scholz hatte am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage gestellt, nachdem im November die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach nur rund drei Jahren zerbrochen war. Scholz erhielt für seinen Antrag – wie von ihm beabsichtigt – keine Mehrheit. Er bat daraufhin Steinmeier, den Bundestag aufzulösen, um den Weg für eine Neuwahl freizumachen.
    Dass der Bundestag vorzeitig aufgelöst wird, ist der absolute Ausnahmefall in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Vertrauensfrage von Scholz war erst die sechste seit 1949. In drei Fällen endete anschließend die Wahlperiode vorzeitig. Dies betraf die Kanzler Willy Brandt (SPD) 1972, Helmut Kohl (CDU) 1982 und Gerhard Schröder (SPD) 2005.
    ZDFspezial: Olaf Scholz stellt im Bundestag die Vertrauensfrage
    Bundeskanzler Scholz hat die Vertrauensfrage gestellt und damit für vorgezogene Neuwahlen Ende Februar gesorgt. Das ZDFspezial an einem historischen Tag.16.12.2024 | 15:12 min

    Bundespräsident ist Herr des Verfahrens

    Nach Artikel 68 Grundgesetz kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, wenn dieser die Vertrauensfrage verliert. Artikel 39 schreibt vor, dass die Neuwahl dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss.
    Steinmeier ließ sich mit seiner Entscheidung nur 11 und nicht die ihm zur Verfügung stehenden 21 Tage Zeit. Er führte aber nach der Entscheidung des Bundestags über die Vertrauensfrage zunächst Gespräche mit den Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen. So wollte er herausfinden, ob es nicht doch noch einen Weg für eine stabile politische Mehrheit im Bundestag gibt.
    Die Grafik zeigt den Weg von der Vertrauensfrage zu Neuwahlen: Scheitert der Kanzler mit der Vertrauensfrage im Bundestag, kann der Präsident innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen. Innerhalb von 60 Tagen müssen dann Neuwahlen stattfinden.

    Klagen gegen Bundestagsauflösung eher unwahrscheinlich

    Bislang deutet nichts darauf hin, dass Abgeordnete gegen die Auflösung des Bundestags vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden. Nach der Parlamentsauflösung 1982 und 2005 machten dies einzelne Politiker, die sich in ihren Abgeordnetenrechten verletzt sahen. Sie blieben allerdings erfolglos.
    Kohl und Schröder hatten jeweils eine Mehrheit im Bundestag und wollten mit ihrer fingierten und daher hochumstrittenen Vertrauensfrage nur Neuwahlen erzwingen. Das wollte zwar auch Scholz – ihm kam jedoch mit dem Ampel-Aus die Mehrheit abhanden. Das Karlsruher Urteil von 1983 könnte auch für die heutige Situation geschrieben worden sein.
    Winterwahlkampf Deutschland
    Ende Februar wird der Bundestag neu gewählt – ein organisatorisches Großereignis, das für alle eine Herausforderung darstellt. Besonders wichtig sind viele freiwillige Helfer.23.12.2024 | 1:44 min
    Dort heißt es, der Kanzler solle das Verfahren nach Artikel 68 Grundgesetz nur anstrengen dürfen, wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet sei, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren.

    Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 1983

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    Quelle: dpa, AFP

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