Interview
Rechtsanspruch auf Beratung:Gewalt gegen Frauen: Mehr Schutz geplant
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Lange wurde um ein Gewalthilfegesetz gerungen - nun steht die Einigung. Frauen und Kinder sollen Rechtsanspruch auf Schutz bekommen. Männer und Transpersonen sind aber außen vor.
Der Schutz für von Gewalt betroffene Frauen soll verbessert werden. (Symbolbild)
Quelle: Colourbox.de
Die Fraktionen von SPD, Grünen und Union haben sich auf ein Gesetz geeinigt, das Betroffenen von Gewalt künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz garantieren soll. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung hervor, die die Fraktionen versendet haben. Demnach soll der Regierungsentwurf für ein sogenanntes Gewalthilfegesetz noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Er sieht unter anderem für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor. Die Länder sollen dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen und sollen dafür vom Bund über einen Zeitraum von zehn Jahren erstmals 2,6 Milliarden Euro erhalten.
Gewalt gegen Frauen ist alltäglich und geschieht oft im Privaten. Für Betroffene von Partnerschaftsgewalt kann der Ausweg schwierig sein. Frauenhausplätze in Deutschland sind rar.25.11.2024 | 2:36 min
Verbindliches Recht auf Betreuung vorgesehen
Bislang können Betroffene von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt nur darauf hoffen, dass ihnen geholfen wird und dass genügend Kapazitäten, etwa in Frauenhäusern, vorhanden sind. Der Anspruch soll ein verbindliches Recht auf Betreuung festlegen. Auch sollen Betroffene künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen.
"Bisher hing es vom Wohnort ab, ob eine Frau Hilfe bekommt. Damit ist Schluss", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Sönke Rix, und ergänzte:
Durch neue Angebote in den Ländern würden Frauenhäuser und Beratungsstellen, die seit Jahren am Limit arbeiten würden, spürbar entlastet, erklärte Rix.
Hier finden Sie als Betroffene Hilfe:
Eine Übersicht über Frauenhausplätze bundesweit bietet die Website:
frauenhaus-suche.de
Achtung: Die Übersicht umfasst nicht alle Frauenhäuser in Deutschland.
Die Bundesländer haben zum Teil eigene Seiten, z. B.:
Hessen: www.frauenhaeuser-hessen.de
Nordrhein-Westfalen: www.frauen-info-netz.de
Rheinland-Pfalz: www.frauenhaeuser-rheinlandpfalz.de
frauenhaus-suche.de
Achtung: Die Übersicht umfasst nicht alle Frauenhäuser in Deutschland.
Die Bundesländer haben zum Teil eigene Seiten, z. B.:
Hessen: www.frauenhaeuser-hessen.de
Nordrhein-Westfalen: www.frauen-info-netz.de
Rheinland-Pfalz: www.frauenhaeuser-rheinlandpfalz.de
Sie setzen sich ein gegen weibliche Genitalverstümmelung, Abtreibungsverbot, Gewalt gegen Frauen, prekäre Arbeitsverhältnisse und mehr: Europa, Deine Frauen. Eine Porträt-Serie.07.03.2021 | 14:02 min
400 Frauen werden täglich Opfer häuslicher Gewalt
Der Handlungsbedarf ist seit Jahren groß. Laut dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt.
Was die Statistik ebenfalls zeigt: In den vergangenen Jahren sind die Zahlen deutlich gestiegen - und damit auch der Bedarf an Schutz. Nach offiziellen Angaben fehlen in Deutschland mehr als 13.000 Plätze in Frauenhäusern. Eine Lücke, die Frauenverbände seit vielen Jahren beklagen.
Familienministerin Lisa Paus begrüßte die Einigung der Fraktionen als großen Fortschritt. "Hierüber wurde jahrelang in Deutschland debattiert, nun sind wir einen großen Schritt nach vorne gekommen bei der Umsetzung eines kostenlosen Rechts- und Beratungsanspruchs für Frauen."
Der Lagebericht zur häuslichen Gewalt von Juni 2024 zeigte, dass die Zahl der Opfer um über 6% angestiegen ist. Dabei sind die Opfer meistens weiblich.07.06.2024 | 1:36 min
Kein Schutzanspruch für Transpersonen vereinbart
Ein Knackpunkt war bis zuletzt unter anderem die Frage, ob der künftige Schutzanspruch auch Transfrauen umfassen sollte. SPD und Grüne hatten sich dafür eingesetzt, die Union lehnte das ab - und setzte sich damit letztendlich durch.
Aus der Unionsfraktion hieß es, der Schutz gelte nur für das biologische Geschlecht Frau und umfasse keine Transpersonen. Auch für Männer, die von Gewalt betroffen sind, gelte das künftige Gesetz nicht. "Zentral für uns als CDU/CSU ist, dass der Schutz von Frauen und Kindern bei diesem Vorhaben im Mittelpunkt steht", erklärte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher.
Quelle: dpa
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Quelle: dpa
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