Herz-Checks: Lauterbach plant neue Vorsorge ab 2025

    Für Kinder und Erwachsene:Lauterbach plant Herz-Checks ab 2025

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    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein "Gesundes-Herz-Gesetz" auf den Weg gebracht. Checks sollen Erkrankungen vorbeugen.

    Auftakt Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
    Will Herz-Kreislauferkrankungen vorbeuden: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
    Quelle: dpa

    Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich künftig regelmäßig Untersuchungen des Herzens unterziehen, um etwa Fettstoffwechsel-Störungen zu erkennen und vorzubeugen. Das sieht ein "Gesundes-Herz-Gesetz" von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor.
    Der Referentenentwurf ging laut Ministeriumskreisen am Freitag in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Der Entwurf liegt auch ZDFheute vor.
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    Lauterbachs Herz-Gesetz: Checks für Kinder und Erwachsene

    Der Gesetzentwurf sieht Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Untersuchungen soll es auch bereits im Kindes- und Jugendalter geben, etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen.
    Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.
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    Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erwartet

    Finanziert werden sollen die neuen Vorsorge-Leistungen von den Krankenkassen. Herz-Checks sollen auch von Apotheken durchgeführt werden können.
    Das Ministerium verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 Krankheiten des Kreislaufsystems Kosten von 56,7 Milliarden Euro verursachten.
    Durch Früherkennung und frühzeitige ambulante Therapien erhofft sich das Ministerium im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Vier Jahre nach Inkrafttreten seien 510 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen möglich.
    Lauterbach
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    Ministerium: Defizite bei Prävention und Früherkennung

    Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 pro Jahr. Das Ministerium begründet die Notwendigkeit des Gesetzes unter anderem mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und zugleich einem Defizit bei Prävention und Früherkennung.
    Lebenserwartung in Westeuropa 2022

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    Quelle: dpa

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