Bürgergeld kürzen? Ein Verfassungsrechtler ordnet ein

    Verfassungsrechtler ordnet ein:Bürgergeld kürzen? Warum das schwierig ist

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    "Das Bundesverfassungsgericht hat tatsächlich sehr strikte Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums gemacht", so Jurist Wieland zum Etat-Streit, das Bürgergeld zu kürzen.

    Schaltgespräch Wieland
    Sehen Sie hier das Interview mit Verfassungsrechtler Joachim Wieland in voller Länge. 04.12.2023 | 4:42 min
    Trotz Haushaltskrise soll es Anfang kommenden Jahres nach jetzigem Stand bei der geplanten Erhöhung des Bürgergelds um rund zwölf Prozent bleiben. Einige fordern jedoch eine Kürzung. Doch wäre das für den Haushalt 2024 juristisch überhaupt umsetzbar?
    Sehen Sie das Interview oben in voller Länge oder lesen Sie es unten in Auszügen.
    Im Interview mit dem ZDF heute journal stellt Jurist Joachim Wieland fest, dass ...

    ... die Politik wenig Einfluss auf die Bürgergeld-Erhöhung hat:

    "Die Politik hat wenig Einfluss darauf", sagt Wieland. Das Bundesverfassungsgericht habe sehr strikte Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums gemacht.

    Das muss zeitnah erfolgen, das muss transparent sein, man muss das nachvollziehen können.

    Prof. Joachim Wieland, Verfassungsrechtler

    German-Brazilian government consultations, in Berlin
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    Die Vorgaben würden "abgeleitet aus der Garantie der Menschenwürde, die jedem garantiert in Deutschland, dass er nicht hungern muss, nicht frieren muss und ein Dach über dem Kopf hat".
    Kleinigkeiten könnte man sicher von Verfassungs wegen ändern, sagt Wieland, "aber grundsätzlich eignet sich das Bürgergeld aufgrund der Vorgaben der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts kaum dazu, viel Geld einzusparen".

    ... juristisch wenig Spielraum für eine Anpassung des Bürgergeldes sei:

    Jetzt noch Anpassungen für den Haushalt 2024 bezüglich des Bürgergeldes vorzunehmen, wäre juristisch "sehr schwer", sagt Wieland. "Bis zum 1. Januar ist das nicht mehr vorstellbar."
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    Was sich der Verfassungsrechtler vorstellen könnte, ist die Einführung einer neuen Regelung "frühestens zum 1. April, vielleicht auch erst zum 1. Juno". "Und die hätte erheblichen Verwaltungsaufwand, weil man dann möglicherweise rückwirkend etwas streichen oder halt zahlen müsste", erklärt Wieland.

    Also meines Erachtens ist realistisch eigentlich erst eine Änderung für 2025 in dem begrenzten Rahmen, den die Verfassung lässt.

    Prof. Joachim Wieland, Verfassungsrechtler

    ... ein ganz anderes System schwer vorstellbar sei:

    Man könne versuchen, eine Generalüberholung vorzunehmen. Aber auch wenn man einen etwas anderen Ansatz wähle, käme man nicht an den "Grundtatsachen" vorbei, so Wieland. "Das Existenzminimum ist gesichert. Man muss das realistisch berechnen und da gibt es politisch wenig Spielraum."
    "Ein ganz anderes System ist eigentlich schwer vorstellbar", sagt Wieland.
    Das Interview führte ZDF-heute-journal-Moderatorin Marietta Slomka.

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