Urteil Masken-Prozess: Tandler muss über vier Jahre in Haft
Urteil für Politiker-Tochter:Tandler: Über vier Jahre Haft für Maskendeals
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In der Affäre um Corona-Schutzmasken muss die Politikertochter Andrea Tandler vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht München entschieden.
Weil sie Provisionen in Millionen-Höhe nicht korrekt versteuerte, ist die Unternehmerin Andrea Tandler zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. 15.12.2023 | 1:24 min
In einem Prozess im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre hat das Landgericht München I Andrea Tandler am Freitag wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe schuldig gesprochen. Mit der Strafe blieb das Gericht im Rahmen einer Verständigung der Prozessparteien. Tandler und ihr zu drei Jahren neun Monaten Haft verurteilter Partner Darius N. kamen trotz der hohen Strafen vorerst wieder frei.
Der Steuerprozess stand im Zusammenhang mit der bayerischen Maskenaffäre, in der Unternehmer im Zusammenspiel mit ihnen bekannten Politikern hohe Millionengewinne zu Beginn der Coronapandemie durch den Verkauf von Schutzmasken erzielen konnten.
Masken-Verkauf nur durch Kontakte in Politik
In der Urteilsbegründung hieß es, der Verkauf von Corona-Masken an den Bund und mehrere Länder sei nur durch Tandlers Namen als Tochter des früheren bayerischen Finanzministers und CSU-Generalsekretärs zustande gekommen. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner verwies auf die Beziehung Tandlers zur Familie von CSU-Legende Franz Josef Strauß.
Die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier (CSU) ist die Tochter von Strauß. Wagner erläuterte, Tandler habe gegenüber Hohlmeier so getan, als wolle sie mit der Vermittlung von Masken nur etwas Gutes tun, ihre Millionenprovisionen aber verschwiegen.
440 Millionen Umsatz - Gewinn nicht ordnungsgemäß versteuert
Tandler und ihr Partner N. machten zu Beginn der Pandemie mit einer neu gegründeten Firma in kurzer Zeit mit Masken und Schutzkleidung Umsätze in Höhe von mehr als 440 Millionen Euro, Tandler kassierte dafür 48,3 Millionen Euro an Provisionen.
Richterin Wagner sagte, der hohe Ertrag störe zwar die Moralvorstellung vieler Menschen - die beiden Angeklagten seien aber "nicht stellvertretend für Kriegsgewinnler und Glücksritter" der Pandemie verurteilt worden. "Für einen wirtschaftlichen Erfolg muss sich niemand schämen."
Der Richterin zufolge ging es in dem Verfahren allein darum, dass Tandler und N. ihre Einkünfte zwar versteuert, dies aber nicht ordnungsgemäß und mit zur Steuerreduzierung gedachten Konstruktionen getan hatten. So wählten die beiden für den Sitz ihrer Firma den von der Richterin als "Steueroase Grünwald" bezeichneten Münchner Vorort, um von der dort im Vergleich zu München deutlich geringeren Gewerbesteuer zu profitieren. Tatsächlich arbeiteten die beiden aber nicht in Grünwald.
Geständnis und Rückzahlung der Steuern
Beide Angeklagte hatten im Zuge der Verständigung ein weitgehendes Geständnis abgelegt und den entstandenen Steuerschaden in Höhe von 11,5 Millionen Euro bezahlt.
Nach der Verkündung des Urteils setzte das Gericht die beiden Haftbefehle gegen die seit Januar in Untersuchungshaft sitzenden Tandler und N. unter Auflagen außer Vollzug. Erst sobald das Urteil gegen beide rechtskräftig ist, folgt nun für beide eine Ladung zum Haftantritt - nach Angaben eines Gerichtssprechers ist offen, wann das sein wird. Tandlers Gesundheit ist angeschlagen.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil, weil das Gericht der rechtlichen Bewertung der Anklage gefolgt sei. Tandlers Verteidigung erklärte, mit der Strafe im unteren Bereich der Verständigung sei anerkennt worden, dass Tandler ein echtes Geständnis abgelegt habe.