Das Europäische Parlament verklagt die EU-Kommission von
Ursula von der Leyen wegen der umstrittenen Freigabe von Fördergeldern für
Ungarn. Zuvor hatte am Montagabend der Rechtsausschuss des Parlaments mit großer Mehrheit für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestimmt.
Über die Klage will das Parlament klären lassen, ob die Entscheidung der Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro für das Land freizugeben, rechtmäßig war. Die Brüsseler Behörde begründete den Schritt damit, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orban die erforderlichen Bedingungen erfüllt habe.
Das EU-Parlament hat die EU-Kommission verklagt. Es geht um einen möglichen Deal mit Ungarn und daraufhin freigegebene Fördergelder. ZDF-Korrespondent Ulf Röller mit Details.14.03.2024 | 1:13 min
Klage des Parlaments gegen Kommission selten
Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist ein äußerst seltener Vorgang. Allerdings hatte das Parlament bereits 2021 gegen von der Leyen und ihr Team geklagt, weil diese eine damals neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in
EU-Staaten zunächst nicht angewendet hatten. Das Parlament zog die Klage jedoch wieder zurück, nachdem die Behörde im April 2022 begann, die sogenannte Konditionalitätsverordnung gegen Ungarn zu nutzen. Sie ermöglicht es, für Ungarn vorgesehene EU-Länder einzufrieren, wenn wegen
Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.
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Bemerkenswert ist die neue Klage vor allem, weil Parteifreunde von der Leyens keine offensichtlichen Versuche machten, sie zu verhindern. Die müssen sich nun die Frage gefallen lassen, warum sie ihre
frisch gekürte Spitzenvertreterin einer so grundsätzlichen Frage nicht unterstützen. Aus EVP-Kreisen hieß es, ein Eintreten gegen die Klage hätte als Unterstützung für Orban missverstanden werden können. Grundsätzlich hätte man vor einer Klage eigentlich eine noch genauere juristische Prüfung vornehmen wollen.
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Urteil wohl erst nach möglicher Wiederwahl von der Leyens
Wie erfolgreich die Klage sein wird, ist unklar. Der juristische Dienst des Parlaments war zuletzt in einem Gutachten dazu zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Zunächst müsse das Parlament beweisen, dass die Kommission beim Erlass der Entscheidung Fehler gemacht habe, heißt es in dem Papier, das der dpa vorliegt. Es sei zu erwarten, dass "die Kommission ihrerseits eine solide Verteidigung vorbringt" und sich auf ihren Ermessensspielraum stützen werde.
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Klage mehrere Fragen aufwerfen würde, mit denen der EuGH noch nicht befasst war. Dies mache es schwer vorherzusagen, wie der Gerichtshof in einem solchen Fall entscheiden würde. Ein Urteil in dem Fall dürfte ohnehin frühestens im kommenden Jahr fallen, also lange nach den für Juni angesetzten Europawahlen und der Entscheidung über eine mögliche zweite Amtszeit von der Leyens.
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Florian Neuhann, Brüssel
Quelle: ZDF, dpa