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"Heute muss jemand sterben":Angeklagter gesteht Messerangriff von Mannheim
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Der brutale Angriff schockierte ganz Deutschland: Der Angeklagte im Prozess um die tödliche Messerattacke in Mannheim hat die Tat gestanden - und Anzeichen von Reue gezeigt.
Baden-Württemberg, Stuttgart: Der Angeklagte Sulaiman A. sitzt an seinem Platz zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens wegen eines Messerangriffes auf dem Marktplatz in Mannheim.
Quelle: dpa
Der Angeklagte im Prozess um die tödliche Messerattacke auf dem Mannheimer Marktplatz hat die Tat gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe.
In Telegram-Chats habe er sich mit einem Gelehrten über die Tötung von Ungläubigen ausgetauscht sowie Informationen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gesammelt, sagte Sulaiman A. Der Afghane ist vor dem Oberlandesgericht unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.
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Bundesanwalt geht von Sympathien für Terrormiliz IS aus
Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat der mittlerweile 26-Jährige am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizist Rouven Laur.
Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen. Ein anderer Beamter schoss den Angreifer nieder.
Der Bundesanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegt. Schließlich sei er zur Überzeugung gelangt, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintlich Ungläubige zu töten, hieß es.
Der Angeklagte hatte zuletzt mit Frau und Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Angeklagter: Gaza-Krieg hat "mein Leben verändert"
"Ich sage, wie ich dazu gekommen bin, diese schreckliche Tat zu begehen", sagte Sulaiman A. zu Beginn des Prozesses. Später ergänzte: "Da war ich entschlossen, den Stürzenberger umzubringen. Leider." Zuvor hatte er geschildert, wie er durch Telegram-Chats in Kontakt mit der Idee kam, "Ungläubige" zu töten. Michael Stürzenberger ist BPE-Vorstandsmitglied und wurde bei dem Angriff ebenfalls verletzt.
In seiner Aussage verwies Sulaiman A. auf den Gaza-Krieg.
Mit Beginn dieses Gaza-Kriegs hat sich mein Leben verändert.
Angeklagter Sulaiman A.
Er habe mehrere Kanäle auf Telegram abonniert, wo er getötete Männer, Frauen und Kinder gesehen habe. "Ich habe jeden Tag geweint."
Angeblich Gelehrter als Chat-Partner
Bestätigung für seinen geplanten Angriff erhielt Sulaiman A. nach eigenen Angaben auf Telegram. Ein Chat-Partner, eine Art Gelehrter, auf dem Messenger-Dienst habe von der Tötung von Polizisten gesprochen, über Mudschaheddin. Mit Mudschaheddin sind in der Regel Kämpfer islamistischer Gruppen gemeint.
Er sei neugierig geworden, sagte der Angeklagte. Er habe mit ihm auch über eine mögliche Tötung Stürzenbergers gesprochen. Er habe ihn gefragt, ob er eine Straftat begehen dürfe, auch wenn er einen Aufenthaltstitel habe. "Er hat mich bestätigt, dass ich das machen darf."
Angeklagter schildert Messerangriff
Zu der tödlichen Messerattacke am 31. Mai 2024 selbst äußerte sich der Afghane detailliert. Er beschrieb, wie er auf dem Marktplatz zunächst gezielt Stürzenberger angegriffen habe. Er habe mehrfach mit seinem Messer auf ihn eingestochen, sagte A. Danach habe er weitere BPE-Mitglieder verletzt - und den Polizisten Rouven Laur. "Ich habe den Polizisten gesehen. Ich war plötzlich hinter dem", sagte Sulaiman A.
Dann habe ich plötzlich gedacht: Heute muss jemand sterben. Dann habe ich zweimal gestochen.
Angeklagter Sulaiman A.
Danach sei er selbst zu Boden gegangen. Während der Aussage zeigte sich der Angeklagte emotional. Er fing an, schwer zu atmen, senkte den Kopf und rieb sich die Stirn.
Verhandlungstage bis Ende Oktober terminiert
Das Verfahren läuft seit Mitte Februar. Aktuell sind noch 47 Verhandlungstage bis Ende Oktober terminiert. Zu der Befragung des Angeklagten kamen auch mehrere Nebenkläger, darunter die Mutter und eine Schwester von Rouven Laur sowie Stürzenberger. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.
Zudem könnte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung könnte angeordnet werden.
Im Gegensatz zur Haft verhängen Gerichte die Sicherungsverwahrung nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.
Quelle: dpa
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von Wilhelm Terporten und Franca Rexeis