Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim im letzten Jahr hat in Stuttgart der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter aus Afghanistan begonnen.13.02.2025 | 1:32 min
Der Fall sorgte aufgrund der Brutalität für bundesweites Entsetzen - mitten auf dem Mannheimer Marktplatz kam es zu dem schrecklichen Vorfall. Videoaufnahmen des Geschehens zeichnen die grausame Chronologie nach: Mit einem Jagdmesser soll der damals 25-jährige Angeklagte auf der Kundgebung der islamkritischen Bewegung "Pax Europa" zunächst den Islamkritiker Michael Stürzenberger angegriffen haben. Dieser überlebte den Angriff schwer verletzt.
Als ein 29-jähriger Polizist zur Hilfe eilte, stach der Angeklagte von hinten auf diesen ein. Die Stiche trafen den Beamten in Kopf und Nacken und verletzten den Polizisten so schwer, dass er seinen Verletzungen zwei Tage später erlag.
Der bei der Messerattacke tödlich verletzte Polizist wurde im Juni 2024 bei einer Trauerfeier von Tausenden Menschen in Mannheim verabschiedet.14.06.2024 | 1:25 min
Als ein Kollege das brutale Vorgehen erkannte, zog dieser seine Dienstwaffe und schoss den Angeklagten nieder. Dieser überlebte nach einer Operation und verbrachte einige Wochen im Krankenhaus.
Nun muss sich der Tatverdächtige vor dem zuständigen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart für seine Tat verantworten. Die Beweislage ist dabei aufgrund der Videoaufnahmen erdrückend.
Prozess zur Messerattacke in Mannheim: Anklage auf Mord
Wie viele Menschen werden in Deutschland aktuell abgeschoben? Woran scheitern Abschiebungen häufig? ZDF-Reporter Klaus Brodbeck über Zahlen und Gründe. 28.01.2025 | 1:29 min
Anklage: Tatverdächtiger war IS-Sympathisant
Der Angeklagte kam 2013 aus Afghanistan nach Deutschland und stellte zunächst einen Asylantrag. Dieser wurde 2014 durch die zuständigen Behörden abgelehnt, gleichzeitig wurde jedoch ein Abschiebeverbot verhängt, da der Angeklagte noch jugendlich war. Zuletzt hatte der Angeklagte mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern in Heppenheim gelebt. Vor der Tat von Mannheim war er polizeilich nicht bekannt.
Laut der Anklage teilt der afghanische Staatsbürger die Ideologien der Terrororganisation "Islamischer Staat", selbst Mitglied soll er jedoch nicht gewesen sein.
Verfahren als Staatsschutzverfahren eingestuft
Ein Staatsschutzverfahren am Oberlandesgericht wird eingeleitet, wenn Straftaten begangen werden, die eine Gefahr für die Sicherheit des Staates, die öffentliche Ordnung oder die Verfassung darstellen. Im Fall des Mannheimer Messerangriffs sieht die Bundesanwaltschaft die besondere Bedeutung der Straftat gegeben und hat daher die Verfolgung übernommen.
Der heutige Prozessauftakt ist der erste von 53 angesetzten Prozesstagen, die bis Ende Oktober 2025 terminiert sind. Die Verhandlung findet dabei unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen in einem gesicherten Saal in Stuttgart-Stammheim statt.