30.12.2015
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung (PDF).
8.10.2015
Stellungnahme des ZDF zur Konsultation der EU zur Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) (PDF).
07.09.2015
Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung und der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (PDF).
31.07.2015
Das ZDF und die Geschäftsführung von ZDF Enterprises weisen Vorwurf der Intransparenz zurück.
30.07.2015
Stellungnahme von ARD und ZDF zur Beauftragungsnorm
(§ 11g RStV) für das Junge Angebot (PDF).
16.06.2015
Der Bundesgerichtshof hat sich am 16. Juni 2015 mit der Frage befasst, ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten an Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung ihrer Fernseh- bzw. Radioprogramme in das Kabelnetz ein Entgelt zu zahlen haben (Urteile KZR 83/13 und KZR 3/14). Dabei wurde über Parallelverfahren von SWR und BR entschieden. Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird das ZDF Auswirkungen auf die eigenen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kabelnetzbetreibern prüfen.
Das ZDF begrüßt, dass der BGH die Forderung der Kabelnetzbetreiber, die gekündigten Einspeiseverträge fortzusetzen, abgelehnt hat und eine Verpflichtung zum Abschluss solcher Verträge grundsätzlich verneint. Auch ist vom BGH ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet worden, dass eine unentgeltliche Einspeisung angemessen sein kann. Dem entspricht die Marktsituation mit anderen Plattformbetreibern im In- und Ausland.
Ungeachtet dessen steht das ZDF auch weiterhin für Gespräche über die zukünftigen Geschäftsbeziehungen zur Verfügung. Bereits in der Vergangenheit gab es mit den klagenden Kabelunternehmen außergerichtliche Verhandlungen, in denen das ZDF konkrete Vorschläge vorgelegt hat. Bedauerlicherweise wurden diese Gespräche seitens der Kabelunternehmen unterbrochen und stattdessen die Gerichte bemüht. Das ZDF würde es begrüßen, wenn das Urteil des BGH nun Anlass gibt, diese Gespräche fortzuführen.
04.03.2015
"Medienpolitische Herausforderungen" - Das ZDF in der digitalen Welt (PDF).
18.02.2015
Die Rundfunkkommission der Länder wird demnächst über eine Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beraten. Die öffentliche Diskussion darüber ist bereits eröffnet. Das ZDF spricht sich ebenso wie die Werbewirtschaft nachdrücklich für den Erhalt der Werbung aus.
Das ZDF geht nicht davon aus, dass die kommerziellen Sender von einem Werbeverbot für ARD und ZDF in großem Ausmaß profitieren würden, schon deshalb nicht, weil über diese Sender bestimmte Zielgruppen gar nicht erreicht werden. Vielmehr dürfte es so sein, dass die werbetreibende Wirtschaft ihre Budgets entweder reduziert oder in Online-Werbung umleitet. Der Online-Werbemarkt wird von wenigen großen amerikanischen Unternehmen dominiert. Diese dürften die eigentlichen Profiteure eines Werbeverbotsverbots für ARD und ZDF sein. Im angehängten Papier finden Sie eine ausführlichere Darstellung der Position des ZDF zum Thema Werbung.
Das Positionspapier finden Sie hier.
19.02.2015
Angemessene und faire Vertragsbedingungen für Autoren und Produzenten
Mit anliegender Stellungnahme möchte das ZDF zur Versachlichung der Diskussion um angemessene Vertragsbedingungen im Bereich der Dokumentation und darüber hinaus beitragen.
Das ZDF ist nach wie vor und unverändert mit über 500 Millionen Euro jährlich einer der größten Einzelauftraggeber der Auftragsproduzenten. Dass auch das ZDF Sparzwängen unterliegt ist bekannt, dies führt jedoch nicht zu sinkenden Investitionen im Bereich Dokumentationen.
Am 10. Februar 2015 teilte der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) in einer Pressemeldung mit, dass die Mitgliederversammlung des Verbands einstimmig beschlossen habe, die seit 2012 bestehende Eckpunkte-Vereinbarung über Vergütungsregeln bei Auftragsproduktionen mit dem ZDF und der Produzenten Allianz zu kündigen, weil „das ZDF den vom VDD gewünschten Nachbesserungen der Vereinbarung nicht nachgekommen“ sei. Zu den Hintergründen hat sich das VDD-Vorstandsmitglied Prof. Peter Henning gegenüber dem Branchendienst DWDL.de am 10. Februar geäußert:
Prof. Henning behauptet, dass im Rahmen der GVR mit ProSieben/Sat.1 ein Honorar für Drehbuchautoren in Höhe von 30.500 € pro Serienfolge vorgesehen sei, während es beim ZDF auch für etablierte Autoren maximal 24.000 € seien, und behauptet weiter, die Differenz mache deutlich, dass beim ZDF nicht von einer "angemessenen Vergütung" gesprochen werden könne.
Hierzu stellt das ZDF fest:
Bei dem von Prof. Henning erwähnten Honorar aus der Vereinbarung mit ProSieben/Sat. 1 handelt es sich jedoch grundsätzlich um eine Buy-out-Vergütung mit „Bestsellerregelung“. Diesem Buy-out-Modell stellt er das vom VDD mit dem ZDF und der Allianz Deutscher Produzenten vereinbarte Korbmodell gegenüber, berücksichtigt jedoch nur die Vergütung für den 1. Korb. Damit werden „Äpfel mit Birnen“ verglichen, da der 1. Korb nur einen limitierten Zeitraum abgilt und bei späterer Nutzungen Folgevergütungen fällig werden. Richtigerweise - wobei die strukturellen Unterschiede ohnehin einem derartigen Vergleich nicht gerecht werden - ließe sich allenfalls das ProSieben/Sat.1-Honorar mit der Gesamtkorbvergütung in Relation setzten. Nach dem 3. Korbmodell erhält der Autor insgesamt als Regelvergütung pro Serienfolge (45‘) 32.000 € (brutto). Hinzu kommt eine Erlösbeteiligung bei der kommerziellen Verwertung. Die von Prof. Henning behauptete Differenz ist insoweit nicht festzustellen.
Weitere Informationen finden Sie hier.