Die Haushaltsplanung des ZDF entspricht der bei der KEF angemeldeten mittelfristigen Finanzplanung.
Die Kommission hat für das ZDF im 18. Bericht einen ungedeckten Finanzbedarf festgestellt, der durch höhere Erträge aufgefangen werden kann. Dass überschaubare Mehrerträge bei der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt werden, ist daher systemkonform. Die KEF hat vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie auf Basis der Zahlen für 2013 die Höhe die Beitragseinnahmen für die Gesamtperiode schätzen werde. Erst dann wird klar, ob und in welchem Umfang Mittel über den anerkannten Bedarf hinaus zur Verfügung stehen. Dann ist es Sache der KEF, einen Vorschlag an die Länder zu formulieren, wie damit umgegangen werden soll.
Der Entwurf des ZDF Haushaltsplans für 2014 geht bei den Einnahmen von plausiblen Annahmen aus. Die Erträge aus den Rundfunkbeiträgen entsprechen der KEF-Anmeldung, zusätzlich wurden die aktualisierten Schätzungen der AG Beitragsplanung vom September berücksichtigt. Erst beim Jahresabschluss im Folgejahr steht fest, ob die Annahmen punktgenau waren oder ob es Abweichungen nach oben oder unten gibt. Eine weitere Aktualisierung der Plandaten durch die AG Beitragsplanung ist für Anfang Dezember vorgesehen.
Das ZDF kann keine Mittel für sich in Anspruch nehmen, die nicht von der KEF anerkannt sind. Sofern darüber hinaus gehende Erträge anfallen, werden sie von der KEF bei der Berechnung der nächsten Beitragsempfehlung an die Länder berücksichtigt. Weil es nicht möglich war, die Auswirkungen beim Modellwechsel der Rundfunkfinanzierung zuverlässig zu prognostizieren, haben die Länder im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag eine Evaluation nach zwei Jahren festgeschrieben. Entsprechend wird die KEF alle vorliegenden Erkenntnisse im anstehenden 19. Bericht berücksichtigen.