Der SPIEGEL versucht in seiner aktuellen Ausgabe (6/2013) erneut den Vorwurf, die ZDF-Sendung "Wetten, dass..?" sei für Schleichwerbung missbraucht worden, durch „Hinweise“ zu untermauern.
Das Magazin unterstellt, im Zusammenhang mit einer Vermarktung von Wetten, dass..?-Rechten an den Tiermarkt-Discounter „Fressnapf“ sei „womöglich auch versteckte Werbung in die Sendung geschmuggelt“ worden. Gleiches gelte für die Fleurop AG. Das ZDF weist die Vorwürfe zurück.
Bei den geschilderten Situationen handelt es sich weder um Schleichwerbung, noch um ein product placement durch Dritte. Es wurden keine Produkte platziert, geschweige denn beworben. Der SPIEGEL unterstellt unter Bezug auf einen Vertrag zwischen Dolce Media und der Fleurop AG, Thomas Gottschalk habe in der Sendung vom 12. Februar 2011 in Halle (Saale) wiederholt die Aufmerksamkeit auf den Valentinstag gelenkt, um so den Umsatz der Floristen und damit auch der Fleurop AG zu steigern. Es gab eine Lizensierung von „Wetten, dass..?“-Markenrechten an das Unternehmen Fleurop (vom 1.10.2010 bis 30.04.2011) durch Dolce Media. Der Moderator hat in der Sendung – zwei Tage vor dem Valentinstag (!) - dreimal den "Valentinstag" erwähnt. Das war aufgrund des Sendedatums naheliegend, hatte überdies mit der Wetteinlösung von Jan Josef Liefers ("Liebesgedicht zum Valentinstag") zu tun und es gab an keiner Stelle einen Bezug zu "Blumen" im Allgemeinen oder zu irgendeinem Unternehmen. Auch Blumensträuße für Gäste der Livesendung wurden während des genannten Zeitraums von der Produktion gekauft.
Des Weiteren unterstellt der SPIEGEL unter Bezugnahme auf einen Vertrag der Dolce Media mit der Tiermarktkette Fressnapf, es sei „womöglich auch versteckte Werbung in die Sendung geschmuggelt“ worden. In der Sendung im November 2007 in Leipzig gab es eine Hundewette. Bei der Wette wurde nicht aus einem gebrandeten "Fressnapf" Wasser getrunken, sondern aus zwei neutralen Glasschüsseln. Der Hund wurde an einem Hundehalsband mit einem Pfoten-Design geführt. Dabei handelte es sich um ein handelsübliches Hundehalsband ohne Markenkennung und ohne erkennbaren „Fressnapf“-Bezug. Tatsächlich bildet das „Fessnapf“-Markenlogo einen Hund und eine Katze an einem Fressnapf ab.
Das ZDF betont, dass es keine Einflussnahme von Dritten auf redaktionelle Entscheidungen gab. Der Sender hat bereits 2004 strenge Regeln zur Verhinderung von Schleichwerbung eingeführt. Damals wurde eine Clearingstelle eingerichtet, die jede Zusammenarbeit mit Dritten auf deren Zulässigkeit überprüft. Es besteht eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Direktoren. Außerdem müssen medienrechtliche Fragen mit dem Justitiariat abgestimmt werden. Das ZDF verfügt in seinen Allgemeinen Vertragsbedingungen und sämtlichen Vertragsvorlagen über Regelungen zur Verhinderung von Schleichwerbung sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Programmgrundsätze. Das Verfahren hat sich in der Praxis bewährt.