Pflegende Angehörige im Urlaub: Verhinderungspflege und Co.

    Verhinderungspflege und Co.:Auszeit-Optionen für pflegende Angehörige

    von Cornelia Petereit
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    Wer Angehörige zu Hause pflegt, ist oft das ganze Jahr und rund um die Uhr im Einsatz. Damit sich Pflegende davon erholen können, gibt es verschiedene Lösungen.

    Urlaub im Pflegehotel
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    Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur körperlich anstrengend, auch die emotionale Belastung kann erschöpfend sein. Zur Pflege kommt eine Mehrfachbelastung durch den eigenen Haushalt und Beruf hinzu. Deshalb sind Urlaub und Erholung wichtig, wie Felizitas Bellendorf von der Verbraucherzentrale NRW betont.

    Wenn ich pflege, muss ich fit sein. Denn nur, wer sich selbst pflegt, kann auch andere pflegen.

    Felizitas Bellendorf, Referentin Pflegemarkt der Verbraucherzentrale NRW

    Urlaub in Pflegehotels

    Mittlerweile bieten auch Hotels Urlaub für Pflegebedürftige mit oder ohne ihre Angehörigen an. Dabei unterscheiden sich die Angebote der Pflegehotels deutlich. Von den Kassen werden die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Pflegesachleistungen und je nach Pflegegrad gezahlt. Das gilt aber nur für Pflegehotels in Deutschland. Die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Freizeitangebote werden nicht automatisch übernommen.
    Pflegewissenschaftlerin Felizitas Bellendorf rät daher, auf jeden Fall kostenlose Beratungsangebote der Pflegekassen oder der Pflegeberatung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Die helfen auch, wenn es um die grundsätzliche Entscheidung geht: Verreisen mit dem Angehörigen oder Urlaub von der Pflege.
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    Kurzzeitpflege organsieren

    Manche Pflegebedürftige können sich nur schwer an den Gedanken gewöhnen, in eine Pflegeeinrichtung zu gehen. Da helfe nur: im Gespräch bleiben und die eigenen Bedürfnisse als Pflegeperson deutlich machen, weiß Felizitas Bellendorf. Vertraute in der Familie oder im Freundeskreis können bei solchen Gesprächen unterstützen.
    Zudem kann Pflegebedürftigen verdeutlicht werden, dass die Kurzzeitpflege nur für einige Wochen im Jahr ist, während die Angehörigen sich im Urlaub erholen. Nicht selten seien am Ende alle zufrieden, berichtet die Pflegeexpertin.

    • Anspruch besteht ab Pflegegrad zwei.
    • Antrag wird bei Pflegekasse des Angehörigen gestellt.
    • Anspruch auf 1.774 Euro pro Jahr, verteilt auf maximal acht Wochen
    • Pflegegeld wird für acht Wochen bis zu 50 Prozent weiter gezahlt.

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    Wann Verhinderungspflege beantragt werden kann

    Die Verhinderungspflege, oder auch Ersatzpflege, kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson für einen befristeten Zeitraum ausfällt. Das kann ein Urlaub sein, aber auch ein Kino- oder Arztbesuch, eine mehrtägige Dienstreise oder ein regelmäßiger Kurs, den der pflegende Angehörige zu seiner eigenen körperlichen, emotionalen und geistigen Fitness besucht.

    • Kurzzeit- und Verhinderungspflege können kombiniert werden.
    • Anspruch besteht ab Pflegegrad zwei.
    • Anspruch auf 1.612 Euro pro Jahr, verteilt auf sechs Wochen (oder 42 Tage)
    • Kann auch stundenweise genommen werden
    • Voraussetzung ist eine Vor-Pflege von mindestens sechs Monaten durch ehrenamtliche Person (etwa zusätzlich zum Pflegedienst).

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    Was bei Reha und Kur wichtig ist

    Pflegebedürftige Menschen werden zum größten Teil von Familienangehörigen und zu Hause gepflegt. Zwei Drittel der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Körperliche und psychische Belastungen der Pflegearbeit können krank machen, auch wenn im Alltag ein ambulanter Pflegedienst zur Verfügung steht. Daher können pflegende Angehörige eine spezielle Reha beantragen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende medizinische Diagnose. Im Unterschied zu einer Kur ist die Reha keine vorbeugende Maßnahme, sondern sie soll bestehende Krankheiten bessern oder heilen.

    • Ansprechpartner ist der Hausarzt, er erstellt die Begründung für die Maßnahme.
    • Antrag bei der eigenen Krankenkasse einreichen
    • Bei Ablehnung der Reha innerhalb eines Monats begründeten Widerspruch einlegen
    • Pflegende Familienangehörige haben Rechtsanspruch auf stationäre Reha.
    • Pflegepersonen entscheiden, ob der Pflegebedürftige für den Zeitraum mit in der Reha geht.

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    Pflegende Angehörige: Entlastung durch Austausch

    Viele Pflegende scheuen den zeitlichen Aufwand, einen Pflegekurs zu besuchen oder Gesprächsangebote wahrzunehmen. Doch die Pflegeexpertin Felizitas Bellendorf weiß: "Der Austausch gibt positive Energie." Außerdem haben andere vielleicht schon Lösungen für vergleichbare Probleme gefunden, können mit Adressen oder Ansprechpartnern weiterhelfen. Pflegekurse vermitteln Handlungssicherheit und bieten die Chance, sich ein gutes Netzwerk aufzubauen, so die Expertin.

    Denn auf den Schultern der pflegenden Angehörige lastet alles und wenn sie nicht fit sind, kann die Pflege nicht stattfinden. Und die meisten werden ja in häuslicher Umgebung gepflegt.

    Felizitas Bellendorf, Verbraucherzentrale NRW

    Der regelmäßige Austausch ist mit der Erholung im Urlaub nicht zu vergleichen. Doch ob ein Pflegehotel, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird oder eine Reha - Pflegekassen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände und die Pflegestützpunkte helfen bei der Antragstellung und beraten kostenlos. Eine Übersicht geben auch die Verbraucherzentralen.

    • Kopie von Dokumenten (z.B. Personalausweis, Gesundheitskarte, evt. Zuzahlungsbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Impf- und Allergiepass, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Bescheinigung Pflegegrad)
    • Aktuelle Medikamenten- oder Behandlungspläne sowie Verordnungen und Arztbriefe
    • Name und Anschriften von Hausarzt, Pflegedienst, Angehörige
    • Hilfsmittel für Alltag und Pflege (z.B. Brille, Hörgeräte, Prothesen, Gehhilfen)

    Cornelia Petereit ist Redakteurin der ZDF-Sendung "Volle Kanne - Service täglich"

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