Gebühr fürs Restaurant: Wer trotz Reservierung nicht kommt
Leere Tische trotz Reservierung:Hilft die "No Show"-Gebühr in der Gastro?
von Eva Mühlenbäumer
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Wer einen Tisch kurzfristig oder gar nicht absagt, muss in manchen Restaurants eine Strafe zahlen. Die so genannte "No Show"-Gebühr bringt Ärger, wird aber zunehmend verlangt.
Leere Tische trotz Reservierung – für Gastronomen wird die zunehmende Unverbindlichkeit in der Gesellschaft zum ernsthaften Problem. 24.04.2023 | 3:10 min
Die Unverbindlichkeit in der Gesellschaft wird für Gastronomen zum ernsthaften Problem. Laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) NRW kommt es zu erheblichen Umsatzeinbußen, weil Gäste trotz Reservierung nicht kommen oder kurzfristig absagen. "Es betrifft vor allem Restaurants im mittleren und höheren Preissegment, die wenig Laufkundschaft haben", sagt Pressesprecher Thorsten Hellwig.
"No Show"-Gebühr als "Hilferuf der Gastronomen"
Durch mehr anonyme Online-Reservierungen habe das Phänomen zugenommen. Zehn Prozent der befragten Gastronomen in NRW erheben aufgrund der Entwicklung bereits eine "No Show"-Gebühr - Tendenz steigend. Bei einer Reservierung müssen Gäste ihre Kreditkartendaten angeben.
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Bewusstsein für Arbeit im Restaurant schaffen
Sarah Bourgeuil, Inhaberin eines französischen Bistros in Düsseldorf, hat die "No Show"-Gebühr vor kurzem eingeführt. Ihr entgingen an manchen Tagen bis zu einem Viertel der Einnahmen. Nun verlangt sie bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Absagen 50 Euro pro Person, es sei denn, sie kann den Tisch neu vergeben. Bislang wurde die Gebühr nicht fällig. Sie hat das Gefühl, die Maßnahme wirkt.
Gebühr führt auch zu Abzocke-Vorwürfen
Aber es gibt auch andere Erfahrungen: Sebastian Staudinger hat die "No Show"-Gebühr in seinem Restaurant in Düsseldorf nach kurzer Zeit wieder abgeschafft.
"In anderen Ländern und Branchen wie der Medizin oder Hotellerie sind "No Show"-Gebühren ganz normal, scheinbar aber noch nicht in der deutschen Gastronomie", ärgert sich der Gastronom.
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Gastronomen müssen sich bei "No Show"-Gebühr an Regeln halten
Wer in Deutschland Gäste für das Nichterscheinen zur Kasse bittet, ist an Vorgaben gebunden. Die "No Show"-Klausel muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam formuliert sein. "Gästen muss der Nachweis gestattet sein, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Steht das nicht in den AGB, kann der Gast die Zahlung verweigern", erklärt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Der DEHOGA appelliert an die Gäste, sich klarzumachen, dass eine Reservierung Prozesse wie Einkauf und Personalplanung in Gang setzt und verbindlich eingehalten werden sollte. Sarah Bourgueil wünscht sich ein einheitliches Vorgehen aller Gastronomen beim Thema "No Show"-Gebühr. Das zeichnet sich derzeit aber noch nicht ab.