Staatliche Hilfe für Studierende:Bafög im Studium: Das ist zu beachten
von Laura Kress
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Für Studenten, die keine finanzielle Unterstützung von ihren Eltern erhalten, gibt es die Möglichkeit, Bafög zu beantragen. Alles rund um die finanzielle Hilfe im Studium.
Das Bundeskabinett hat eine Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Damit soll der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Eine Anhebung der Bafög-Sätze ist aber nicht vorgesehen.06.03.2024 | 0:19 min
Bei Bafög handelt es sich um staatliche Zahlungen. Ob diese dem einzelnen Studierenden tatsächlich zusteht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Trotzdem gibt es einige allgemeingültige Richtlinien, an denen sich Studierende orientieren können.
Wer bekommt Bafög und wie viel?
Ob und wie viel Bafög Studierende bekommen, hängt vor allem von den finanziellen Möglichkeiten der Studierenden selbst sowie deren Familien ab. Angaben dazu werden in dem entsprechenden Bafög-Antrag gemacht.
Der Höchstsatz für Studierende unter 25 Jahren, die familienversichert sind, aber nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben, beträgt 812 Euro im Monat.
Wer seine Versicherung selbst zahlen muss, erhält für die Krankenversicherung einen monatlichen Zuschlag von 94 Euro und für die Pflegeversicherung 28 Euro.
Was hinter dem komplizierten Wort steckt: Bafög einfach erklärt!14.07.2023 | 1:27 min
Wie lange kann ich Bafög bekommen?
Der Studierende erhält die Förderung für den Zeitraum der Regelstudienzeit, die für seinen Studiengang gilt. Außerdem muss er sein Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahrs begonnen haben.
Grundsätzlich wird nur ein Studium gefördert. Ausnahmen sind aber zum Beispiel Master-Studiengänge, die auf dem abgeschlossenen Bachelor-Studium aufbauen.
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Was passiert, wenn ich den Studiengang wechsle?
Mit den Neuregelungen der Bafög-Reform, die zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten, werden geförderte Studierende die Möglichkeit haben, bis zu Beginn des fünften Fachsemesters aus wichtigem Grund die Fachrichtung zu wechseln. Sie haben damit ein Semester länger Zeit als bisher.
"Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll bis zum Beginn des vierten Fachsemesters (statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters) vermutet werden", heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Danach wird es schon sehr viel schwieriger. Entscheidet sich der Studierende erst im fünften Semester für ein anderes Fach, bekommt er nur dann weiter Bafög, wenn er einen unabweisbaren Grund vorweisen kann. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn ein Sportstudierender nach einem Unfall im Rollstuhl sitzt.
Mit Blick auf die Erhöhung des Bürgergelds fordert das Studierendenwerk höhere Bafög-Sätze. Zuvor kündigte Arbeitsminister Heil an, das Bürgergeld solle zum Jahreswechsel steigen.
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Die eine Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss, den der Studierende behalten darf. Die andere Hälfte ist ein Darlehen, das er zinslos zurückzahlen muss.
Der Staat sieht vor, dass der Studierende fünf Jahre nach Ende beginnt, das Darlehen in Regelraten von 130 Euro pro Monat abzubezahlen.
Es gibt allerdings ein paar Grenzen. So gilt die Schuld nach 20 Jahren als getilgt, wenn sich der Student ausreichend um Rückzahlung bemüht hat. Außerdem muss er das Darlehen nur bis zu einem Betrag von 10.010 Euro zurückzahlen.
Minijob trotz Bafög?
Bei einem Nebenjob mit monatlichem Einkommen von bis zu 520 Euro gibt es keine Abzüge der Förderung.
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Ist die Förderung immer abhängig vom Einkommen meiner Eltern?
Grundsätzlich ja. Es gibt aber Ausnahmen. So spielt das Einkommen der Eltern zum Beispiel keine Rolle, wenn der Studierende ein Abendgymnasium besucht oder zu Beginn seines Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat.
Weitere Ausnahmen greifen, wenn der Student zu Beginn seines Studiums nach Vollendung des 18. Lebensjahres bereits fünf Jahre erwerbstätig war oder nach Abschluss einer vorhergehenden dreijährigen Ausbildung drei weitere Jahre erwerbstätig war.
Zum Wintersemester 2024/25 werden die Freibeträge um fünf Prozent angehoben.
Muss ich eine deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist keine zwingende Voraussetzung. Bürger der Europäischen Union, Migranten oder Geflüchtete können ebenfalls förderungsberechtigt sein - allerdings nur, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben.
Mit der sogenannten Studienstarthilfe können junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro bekommen. Damit sollen Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind, etwa ein Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder auch die Mietkaution, bezuschusst werden. Die Studienstarthilfe könne unabhängig von einem späteren Bafög-Bezug beantragt werden und werde nicht auf das Bafög angerechnet, so das BMBF.