Kaddor: Reisen Geflüchteter ins Heimatland kein "Urlaub"

    Ampel-Streit:Wann dürfen Flüchtlinge in ihre Heimat reisen?

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    Der Migrationsbeauftragte Stamp fordert, Geflüchteten nach "Urlaub" in ihrer Heimat den Schutzstatus zu entziehen. Für Grünen-Politikerin Kaddor eine befremdliche Formulierung.

    Grünen-Politikerin Lamya Kaddor
    Den Vorwurf, nach Deutschland Geflüchtete würden Urlaub in ihren Herkunftsländern machen, hält Grünen-Polikerin Lamya Kaddor für haltlos.16.08.2024 | 4:17 min
    Als "befremdlich" bezeichnet es Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis'90/Die Grünen, wenn Reisen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen in ihre Heimatländer als "Urlaub" bezeichnet würden.
    Fälle von Reisen in die Herkunftsländer seien ihr durchaus bekannt. Das seien jedoch "eher Einzelfälle", so Kaddor im ZDF-Mittagsmagazin. Wenn Geflüchtete in ihre Heimat reisten, habe das zumeist familiäre Gründe oder diente der Abwicklung bürokratischer Vorgänge, die nur in Präsenz möglich seien.

    Ich habe bisher nicht den Eindruck gehabt, dass jemand Urlaub in Syrien oder in Afghanistan gemacht hat.

    Lamya Kaddor, Innenpolitische Sprecherin Fraktion Die Grünen

    Regeln für Flüchtlinge, die reisen
    Der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für Migrationsabkommen Stamp sieht Reisen Geflüchteter in ihre Herkunftsländer sehr kritisch. Welche Regeln gelten dabei für Flüchtlinge?16.08.2024 | 1:17 min

    Stamp: "Stinksauer" über "Urlaub" von Asylsuchenden

    Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), hatte auf Berichte über Reisen afghanischer Asylbewerber in ihr Heimatland "stinksauer" reagiert. Die Bundesregierung arbeite "unermüdlich daran, mehr Ordnung in die Migration zu bringen". Der "Bild"-Zeitung sagte er: "Deutschland muss weltoffen bleiben, aber nicht blöd".

    Die Behörden müssen sicherstellen, dass Menschen, die bei uns Schutz beantragt haben, aber im Heimatland Urlaub machen, unmittelbar ihren Schutzstatus verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können. Punkt."

    Joachim Stamp, Migrationsbeauftragter der Bundesregierung, FDP

    "Die fehlende Konsequenz an dieser Stelle macht vieles kaputt", fügte er hinzu. Stamp forderte Bund, Länder und Kommunen auf, in solchen Fällen gemeinsam durchzugreifen.
    Bagram, Afghanistan, 14 August 2024. The Taliban seized control of Kabul on 15 August 2021, following the collapse of the US-backed government amidst the chaotic withdrawal of foreign troops.
    Sie demonstrieren ihre Macht. Dabei fehlt es den Menschen in Afghanistan an dem Nötigsten. Die Wirtschaft liegt lahm, vor allem Frauen haben keine Chance auf eine Weiterbildung.15.08.2024 | 2:31 min

    Kaddor: Reisen Geflüchteter in Heimat "nicht ungefährlich"

    Aus Kaddors Sicht wirke es schon irritierend, wenn Menschen, die vor Terror oder Krieg in ihrer Heimat in Deutschland Schutz suchten und erhielten, dann in die Länder reisten, aus denen sie geflohen seien.
    "Das ist zumindest erklärungsbedürftig", so Kaddor im ZDF. Es sei jedoch nachvollziehbar, dass man in Sorge um die Verwandten beispielsweise in einem Land im Kriegszustand sei. Trotzdem rät Kaddor dringend von solchen Reisen ab.

    Die meisten - es sind immer noch Einzelpersonen - die diese Reisen tätigen, wissen sehr wohl, dass das nicht ungefährlich ist.

    Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin Fraktion Die Grünen

    Taliban-Soldat und verschleierte Frauen
    Frauen in Afghanistan haben unter der Herrschaft der Taliban kaum noch Rechte. Für eine Flucht, benötigen sie Hilfe - auch von bereits Geflüchteten.17.07.2024 | 6:00 min

    Verpflichtung zur Anmeldung von Reisen Geflüchteter?

    Wenn trotz der Gefahr, Geflüchtete in ihre Heimatländer reisten, sollten dies beim Bundesamt für Migration und Geflüchtete (BAMF) angemeldet werden, damit sie auch nachvollziehbar seien, so Kaddors Vorschlag. Dann wären auch die Gründe klar. Solche Anmeldungen passierten auch bereits, und man könnte Geflüchtete auch dazu verpflichten.
    In Deutschland dürfen Personen mit Schutzstatus nur "unter spezifischen Voraussetzungen" in das jeweilige Verfolgungsland reisen. Ein Erholungsurlaub fällt nicht darunter. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann der Schutzstatus entzogen werden.
    Quelle: ZDF mit Material von KNA, cen

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