Asylurteil: Keine allgemeine Gefahr in Syrien

    Schutz von Geflüchteten:Asylurteil: Keine allgemeine Gefahr in Syrien

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    Genießen Syrer in Deutschland einen Schutzstatus? Bisher war es meist so - aber jetzt urteilte ein Gericht anders. Es gebe keine "allgemeine Gefahr" für die Bevölkerung.

    Typical: Migration
    Für Geflüchtete aus Syrien gebe es keine Bedrohung durch den Bürgerkrieg mehr.
    Quelle: dpa

    Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Schutzstatus eines Syrers hat Fragen aufgeworfen, die über den konkreten Einzelfall hinausgehen. Die Logik dahinter sei, dass man sich immer genau anschauen müsse, wer in welchen Teil Syriens abgeschoben werden könne, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu möglichen Konsequenzen.

    Man kann eben nicht mehr pauschal sagen, dass die Sicherheitslage im gesamten Land überall gleich ist, sondern es muss genau hingeschaut werden.

    Marco Buschmann, Bundesjustizminister

    Dies sei eine Entscheidung des Gerichts, "die man nachvollziehen kann, wenn man davon ausgeht, dass es mittlerweile auch in diesem Land Regionen gibt, die sehr gefährlich sind, aber auch andere Regionen gibt, wo nicht zwingend Gefahr für Leib und Leben besteht".
    Faeser und Innenminister bei PK
    Die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern sind sich einig, dass Schwerkriminelle und islamistische Gefährder aus Syrien und Afghanistan abgeschoben werden sollen. 21.06.2024 | 1:23 min

    Gericht: Keine ernsthafte Lebensgefahr mehr in Syrien

    Das Gericht hatte in seinem Urteil festgehalten, dass in Syrien für Zivilisten "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" mehr bestehe.
    Der Kläger in dem Verfahren war vor seiner Einreise nach Deutschland in Österreich zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, weil er an der Schleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt gewesen war. Das Oberverwaltungsgericht führte aus, ihm drohe in Syrien keine politische Verfolgung. Von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sei er wegen seiner vor der Einreise begangenen Straftaten ausgeschlossen. Auch die Voraussetzungen für subsidiären Schutz seien nicht gegeben.
    Schaltgespräch Wehrmann Maier
    Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hält die Umsetzung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien für "hochkomplex" und fordert, diese müssten "rechtsstaatlich ablaufen".20.06.2024 | 4:20 min

    Bisher wurden Asylgründe für Syrer anerkannt

    Der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden - etwa durch Bürgerkrieg - drohen. Für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten ausgegangen worden.
    Im Falle des Klägers, der aus der Provinz Hasaka stammt, sah das Gericht dies weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
    Michael Stübgen
    Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) spricht sich für Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan aus. Bei bereits bestehenden Verhandlungen mit den Taliban sei "es nicht problematisch, Einzelrücküberstellungen auszuhandeln", so Stübgen. 19.06.2024 | 5:25 min

    Pro Asyl übt Kritik

    Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, sagte:

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet an der Realität in Syrien vorbei.

    Wiebke Judith, Pro Asyl

    Einschlägige Quellen wie der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zeigten, dass es weiterhin "eine beachtliche Konfliktlage" gebe. Hinzu komme, dass praktisch niemand vor dem "Folterregime des Diktators Assad" sicher sei.

    Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Darauf ist der WhatsApp-Channel der ZDFheute zu sehen.
    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa

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