Schutz von Geflüchteten:Asylurteil: Keine allgemeine Gefahr in Syrien
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Genießen Syrer in Deutschland einen Schutzstatus? Bisher war es meist so - aber jetzt urteilte ein Gericht anders. Es gebe keine "allgemeine Gefahr" für die Bevölkerung.
Für Geflüchtete aus Syrien gebe es keine Bedrohung durch den Bürgerkrieg mehr.
Quelle: dpa
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zum Schutzstatus eines Syrers hat Fragen aufgeworfen, die über den konkreten Einzelfall hinausgehen. Die Logik dahinter sei, dass man sich immer genau anschauen müsse, wer in welchen Teil Syriens abgeschoben werden könne, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zu möglichen Konsequenzen.
Dies sei eine Entscheidung des Gerichts, "die man nachvollziehen kann, wenn man davon ausgeht, dass es mittlerweile auch in diesem Land Regionen gibt, die sehr gefährlich sind, aber auch andere Regionen gibt, wo nicht zwingend Gefahr für Leib und Leben besteht".
Die Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern sind sich einig, dass Schwerkriminelle und islamistische Gefährder aus Syrien und Afghanistan abgeschoben werden sollen. 21.06.2024 | 1:23 min
Gericht: Keine ernsthafte Lebensgefahr mehr in Syrien
Das Gericht hatte in seinem Urteil festgehalten, dass in Syrien für Zivilisten "keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" mehr bestehe.
Der Kläger in dem Verfahren war vor seiner Einreise nach Deutschland in Österreich zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, weil er an der Schleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt gewesen war. Das Oberverwaltungsgericht führte aus, ihm drohe in Syrien keine politische Verfolgung. Von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sei er wegen seiner vor der Einreise begangenen Straftaten ausgeschlossen. Auch die Voraussetzungen für subsidiären Schutz seien nicht gegeben.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hält die Umsetzung von Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien für "hochkomplex" und fordert, diese müssten "rechtsstaatlich ablaufen".20.06.2024 | 4:20 min
Bisher wurden Asylgründe für Syrer anerkannt
Der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden - etwa durch Bürgerkrieg - drohen. Für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten ausgegangen worden.
Im Falle des Klägers, der aus der Provinz Hasaka stammt, sah das Gericht dies weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) spricht sich für Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan aus. Bei bereits bestehenden Verhandlungen mit den Taliban sei "es nicht problematisch, Einzelrücküberstellungen auszuhandeln", so Stübgen. 19.06.2024 | 5:25 min
Pro Asyl übt Kritik
Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, sagte:
Einschlägige Quellen wie der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zeigten, dass es weiterhin "eine beachtliche Konfliktlage" gebe. Hinzu komme, dass praktisch niemand vor dem "Folterregime des Diktators Assad" sicher sei.
Quelle: ZDF
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