Joachim Gauck hält nichts von einem AfD-Verbotsverfahren
Früherer Bundespräsident:Gauck hält nichts von AfD-Verbotsverfahren
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Ein AfD-Verbotsverfahren würde nach Worten des früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck für "noch mehr Wut und noch mehr Radikalität" sorgen. Dies wäre "politisch schädlich".
Joachim Gauck war von 2012 bis 2017 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: dpa
Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck ist gegen ein AfD-Verbotsverfahren. Auf die Frage, ob er dafür sei, ein solches anzustreben, sagte der 84-Jährige den Zeitungen der Funke-Mediengruppe:
"Nein, überhaupt nicht. Mein Bauchgefühl würde der Partei das Verbot herzlich gönnen. Als Demokrat, der die offene Gesellschaft schätzt, regt es mich total auf, dass wir der Partei über die Parteienfinanzierung auch noch Mittel zuweisen müssen. Aber in der Politik darf man nicht nur fühlen."
Gauck zeigte sich überzeugt, dass man mit einem Verbotsverfahren die Wählerschaft der Partei nicht abschaffen würde.
Vielmehr würden wir noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen - und das wäre politisch schädlich.
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Joachim Gauck, früherer Bundespräsident
Nach Ansicht Gaucks würden verunsicherte konservative Bürger, die die AfD wählten, bei einem Verbot der Partei den Staat als Feind erleben.
"Ein Parteiverbot zielt darauf ab, Freiheit dadurch zu schützen, dass man Freiheit beseitigt", so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller.23.01.2024 | 7:55 min
Experten bezweifeln die Sinnhaftigkeit eines Verbots
Wichtige Verfassungsrechtler und Politikwissenschaftler bezweifelten zudem Sinnhaftigkeit und Erfolg eines Gangs nach Karlsruhe. "Wir sollten deshalb weniger auf staatliche Eingriffe setzen, sondern unsere eigenen Fähigkeiten, die Demokratie zu verteidigen, stärken", sagte Gauck. Es brauche eine aktivere Zivilgesellschaft und einen engagierten Kampf gegen Nationalpopulismus.
Die Mehrheit der Wähler der AfD sind keine Nazis, sie sind einfach demokratiefern.
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Joachim Gauck
Aus diesem Grund "brauchen wir Beispiele für das Gelingen der Demokratie, die wir ihnen immer wieder unter die Nase halten müssen", begründet Gauck. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Quelle: dpa
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