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Kritik an mutmaßlichen Plänen:Berichte: AfD-Verbotsantrag im Bundestag
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Die AfD verbieten? Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen sollen laut Medienberichten ein solches Verfahren unterstützen. Der Regierungssprecher reagiert reserviert.
Die mutmaßliche Initiative mehrerer Bundestagsabgeordneter für ein Verfahren zum Verbot der AfD löst ein geteiltes Echo aus.
Quelle: dpa
Ein Antrag zu einem Verbotsverfahren der AfD wird nach Medienberichten von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt - und stößt auf gemischte Reaktionen. Wie "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichten, haben sich dafür deutlich mehr als die für einen solchen Antrag notwendigen 37 Abgeordneten zusammengetan - und zwar aus SPD, Union, Grünen und Linken.
Ziel ist demnach, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag den Berichten zufolge außerdem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Nach dpa-Informationen wollen die Initiatoren den Antrag irgendwann nach dem 8. Oktober in den Fraktionen vorstellen.
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Abgeordnete von SPD und BSW kritisieren mutmaßlichen Verbotsantrag
Die Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Gesine Schwan, äußerte Kritik an dem mutmaßlichen Vorhaben. "Ein Verbotsantrag wäre jetzt politisch kontraproduktiv", sagte sie dem "Tagesspiegel". "Es würde noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die mit den Bedingungen und Erfordernissen der pluralistischen Demokratie wenig vertraut sind und sich mit ihr deshalb nicht identifizieren können, in die Arme der AfD treiben", warnte sie.
Der Abgeordnete Frank Schäffler (FDP) sagte dem "Handelsblatt", die AfD müsse politisch bekämpft werden. Verbotsdebatten schadeten nur, weil sie von der politischen Diskussion ablenkten.
Erst kürzlich hatte die AfD geklagt, weil keiner ihrer Kandidaten bei den bisherigen Vorsitz-Wahlen einen Posten erlangen konnte. 18.09.2024 | 1:41 min
Sahra Wagenknecht, Parteichefin des BSW, kritisierte das mutmaßliche Vorhaben scharf: "Das ist wirklich der dümmste Antrag des Jahres", sagte sie dem Nachrichtenportal "t-online". Wagenknecht sprach von einem "Wahlkampfgeschenk" für die AfD und betonte, dass das BSW alle Verbotsinitiativen ablehne und stattdessen für eine sachliche Auseinandersetzung eintrete.
Kiesewetter: Bin Initiator "sehr dankbar"
Positiv äußerte sich dagegen der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter. "Ich bin dem Kollegen Marco Wanderwitz, der das initiiert hat, sehr dankbar", sagte er dem Sender "Welt TV".
Im Bundestag sei eine sensible Diskussion über den Umgang mit der AfD nötig.
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Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragte Wanderwitz wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Gruppenantrag äußern. Er hatte im Juni angekündigt, einen AfD-Verbotsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen.
Bundesregierung reagiert reserviert auf mutmaßliche Pläne
Regierungssprecher Steffen Hebestreit reagierte auf die Nachrichten über einen Antrag zu einem Verbotsverfahren reserviert. Hebestreit verwies auf frühere Äußerungen, an denen sich nichts geändert habe. Erst am Freitag hatte er davon gesprochen, dass dies ein "sehr weitreichender Schritt sei" und es in der Bundesregierung keine Pläne gebe, ein solches Verbotsverfahren anzustoßen.
Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hatte am Sonntagabend den Sendern "Rtl" und "Ntv" gesagt, dass man ausreichende Beweise vorlegen müsse. Er fügte allerdings hinzu:
... kann eine Partei in Deutschland nur verboten werden, wenn sie die "freiheitlich demokratische Grundordnung" beeinträchtigen oder beseitigen will.
In einem Urteil von 1956 fordert Karlsruhe dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der diese Ordnung beseitigt werden soll.
Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Quelle: AFP
In einem Urteil von 1956 fordert Karlsruhe dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der diese Ordnung beseitigt werden soll.
Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Quelle: AFP
Kritiker warnen: Ausgang vor Gericht offen
Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang in Karlsruhe offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa, AFP, Reuters
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