Umstritten ist, dass die Daten auch der Forschung und Pharmaindustrie zur Verfügung gestellt werden sollen.14.12.2023 | 1:46 min
Elektronische Rezepte und digitale Patientenakten sollen nach jahrelangen Verzögerungen in den breiten Alltagseinsatz kommen. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Das ist vorgesehen:
- E-Rezepte sollen Anfang 2024 zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden.
- Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Akten für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bekommen - es sei denn, man lehnt es für sich ab.
- Die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll künftig möglich sein
Lauterbach spricht von "Quantensprung"
Minister
Karl Lauterbach (
SPD) sprach von einem Quantensprung, mit dem Deutschland nun endlich Anschluss an die
Digitalisierung im Gesundheitswesen finden müsse. Bisher seien wichtige Daten verteilt auf die Server von Praxen und Krankenhäusern, wo Patienten in der Vergangenheit behandelt wurden. Die Neuregelungen hätten einen ganz konkreten Nutzen für die Patienten. Für Ärztinnen und Ärzte würden die Behandlungsmöglichkeiten besser.
Dem Gesetz zufolge sollen die Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle
gesetzlich Versicherten eine E-Akte einrichten - es sei denn, man widerspricht. Die Akte soll ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten und Patientinnen ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten. Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Als wählbares Angebot war sie schon 2021 eingeführt worden, wird bisher aber kaum genutzt.
E-Rezepte ab 2024 in Arztpraxen Pflicht
E-Rezepte sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einzulösen. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.
Ab Januar 2024 ist das E-Rezept für Arztpraxen verpflichtend. Was Patienten jetzt über das neue Verfahren wissen müssen.
Ein zweites Gesetz soll ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen - etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern.
Kritik aus Opposition wegen Datenschutz
Die Frage der
Datennutzung war der strittigste Punkt in der 70-Minütigen Debatte. Christina Baum (
AfD) warnte vor einem "gläsernen Menschen". Ates Gürpinar (
Die Linke) befürchtet eine Weitergabe intimster Daten.
Die Union unterstützte die Vorhaben, sah aber die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht ausgeschöpft. Der Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel (
CDU) verwies etwa auf verpasste Chancen der Telemedizin. Er verlangte zugleich mehr Unterstützung der Ärzte im ambulanten Bereich. Die Union kritisierte wie die Linke eine fehlende Definition der Gemeinwohlorientierung bei der Datennutzung. Hier gebe es sehr unterschiedliche Interessen etwa von Pharmaindustrie und Ärzten.
Quelle: dpa, KNA