AfD-Verbotsverfahren: Welche Hürden gibt es?

    Analyse

    Antrag im Bundestag:Welche Hürden hat ein AfD-Verbotsverfahren?

    von Jan Henrich und Daniel Heymann
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    Mehrere Abgeordnete wollen im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einbringen. Wie die Chancen dafür stehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

    AfD Logo
    Kann man die AfD verbieten? Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten will prüfen lassen, ob die Partei verfassungsmäßig agiert.
    Quelle: dpa

    Vorsichtig ist der Antrag der Gruppe Bundestagsabgeordneter formuliert, in dem die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens gefordert wird. Nicht von "Verbot" ist die Rede, sondern von einer "Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD" durch das Bundesverfassungsgericht. "AfD-Prüfen" lautet auch der entsprechende Titel der eigens zu dem Antrag eingerichteten Website.
    Nichts anderes wäre ein solches Verfahren auch. Denn ob eine Partei verboten wird oder nicht, ist in Deutschland keine politische Entscheidung. Der Bundestag kann lediglich verlangen, dass sich das höchste Gericht mit einer Partei beschäftigt. Die Prüfung liegt in Karlsruhe und die könnte komplex werden.
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    Verschwörungsmythen und Verbindungen zu Reichsbürgern

    In dem nun veröffentlichten achtseitigen Antrag sammeln die Abgeordneten erste Anhaltspunkte, die aus ihrer Sicht für eine Verfassungswidrigkeit der AfD sprechen würden.
    Unter anderem wird die mutmaßliche Beteiligung der ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann an Plänen der Reichsbürgergruppe um Prinz Reuß erwähnt, aber auch die Vorgänge rund um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags vor wenigen Wochen.
    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Auf Antrag der CDU-Fraktion des Thüringer Landtages wird hier über die weitere Verfahrensweise zur Konstituierung des Parlamentes entschieden.
    Gleich in der ersten Sitzung des Thüringer Landtags der Eklat: Die AfD verhinderte ein demokratisches Votum, die CDU zog vor den Verfassungsgerichtshof.27.09.2024 | 2:32 min

    Ethnisch-kultureller Volksbegriff könnte Knackpunkt werden

    Kern des Antrags und möglicher Knackpunkt in einem Verbotsverfahren könnte der Vorwurf werden, die AfD verfolge einen "ethnisch-kulturellen Volksbegriff", der gezielt die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage stellt.
    In seinen bisherigen Entscheidungen hatte das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt, dass die "Vorstellung der ethnisch definierten Volksgemeinschaft zu einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Missachtung von Minderheiten" führt. Eine solche Politik wäre dementsprechend verfassungsfeindlich.




    Es bräuchte weitere Beweise

    Doch solche Bestrebungen müssten der AfD in einem Verbotsverfahren auch nachgewiesen werden. Im Fall des 2013 gestarteten Verbotsverfahrens gegen die NPD hatten die Behörden zuvor mehrere hunderte Seiten Beweismaterial gesammelt.
    Und das, obwohl die NPD im Gegensatz zur AfD verfassungsfeindliche Positionen sogar vergleichsweise offen in ihrem Parteiprogramm stehen hatte.
    Der achtseitige Antrag zur AfD, den die Gruppe Abgeordneter Mitte November in den Bundestag einbringen will, wird diesen Anforderungen wohl kaum genügen. Die Verfasser selbst räumen darin ein, dass es den Prozessbevollmächtigten in einem möglichen Verfahren obliegt, "diese und darüber hinausgehende Beweise und Gründe für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorzubringen".



    Verfassungsschutz will neues Gutachten vorlegen

    Rückenwind erhoffen sich die Initiatoren des Verbotsantrags von einem neuen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), das bis Jahresende vorliegen soll. Das von den Unterstützern erwartete Ergebnis: die Hochstufung vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremen Bestrebung.
    Laut BfV-Präsident Haldenwang werde man im Gutachten auch "die sichtbaren Vorgänge rund um die Landtagswahlen in Ostdeutschland" berücksichtigen.
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    Anspielen dürfte er damit vor allem auf das Chaos bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags, die die AfD kalkuliert eskalieren ließ. Erst durch eine Eilanordnung des Verfassungsgerichtshofs konnte der rechtmäßige Ablauf der zwischenzeitlich unterbrochenen Sitzung gewährleistet werden.
    Wenn der Verbotsantrag eingebracht wird, steht dem Verfassungsschutz noch eine weitere Aufgabe bevor: Er muss seine V-Leute rechtzeitig aus der AfD abziehen. Denn: Für ein faires Verfahren muss die Partei ihre Willensbildung und Außendarstellung selbst bestimmen können: Es gilt der Grundsatz "strikter Staatsfreiheit". Ein wichtiger Punkt - an dem das erste NPD-Verbotsverfahren 2003 scheiterte.

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    Quelle: ZDF

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