Umgang mit AfD: Müller: Parteiverbote sind Ultima Ratio
Interview
Ex-Verfassungsrichter über AfD:Experte: Partei-Verbot nur als letztes Mittel
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Die Debatte über ein mögliches AfD-Verbot ist in vollem Gange. Doch wie sinnvoll wäre ein Parteiverbotsverfahren? Der frühere Verfassungsrichter Peter Müller zeigt sich skeptisch.
"Ein Parteiverbot zielt darauf ab, Freiheit dadurch zu schützen, dass man Freiheit beseitigt", so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller.23.01.2024 | 7:55 min
In der Debatte um den Umgang mit der AfD betont der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller, dass ein Parteiverbotsverfahren eine "sehr radikale Maßnahme" sei. Im ZDF-Morgenmagazin sagte er:
Müller: Anforderungen für Verfahren extrem hoch
Ein Parteiverbotsverfahren dauere Jahre und sei extrem aufwendig, betonte Müller. "Es zielt darauf, Freiheit dadurch zu schützen, dass man Freiheit beseitigt." Deshalb seien die Anforderungen "sehr, sehr hoch". Zudem sei ein Parteiverbot kein Gesinnungsverbot und diene nicht dazu, "politische Konkurrenz auszuschalten".
Voraussetzung für ein Verbot sei, dass die Partei das Ziel verfolge, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beschädigen, sagte Müller im ZDF. "Sie muss sich also gegen die Kernelemente unseres Staates - Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat - richten."
Quelle: dpa
Peter Müller (links im Bild) war zwölf Jahre Richter am Bundesverfassungsgericht (2011-2023). Schon vor seinem Amtsantritt in Karlsruhe war er einer breiten Öffentlichkeit bekannt: Zwischen 1999 und 2011 war Müller (CDU) saarländischer Ministerpräsident.
Grundlegende Frage: Nutzen größer als Schaden?
Zudem müsse die Partei das in ihrer Gesamtheit tun, nicht Einzelne. So sei das Verhalten der Führungspersönlichkeiten, die Programmatik und die Ziele der Partei mitentscheidend.
Abgesehen von der juristischen Bewertung müsse man sich die politische Frage stellen: Macht ein Parteiverbotsverfahren Sinn?
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Das Urteil für die staatliche Beschränkung der Finanzierung könnte auch ein Signal sein, ob dieser Weg auch bei der AfD möglich wäre. Dies hat etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagen. Von einem Verbotsverfahren gegen die AfD, wie es aktuell diskutiert wird, riet Söder ab, weil dies langwierig und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden wäre.
ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke über die Chancen eines Verbotsverfahrens.18.01.2024 | 1:41 min
Verfassungsrechtler zeigen sich skeptisch
Verfassungsrechtler Michael Brenner sieht auch ein Verfahren zum Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung skeptisch. Vor einem möglichen Verfahren sollte man sich bewusst machen, dass der Prozess Jahre dauern könne, sagte der Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Hohe Hürden für Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung
Auch die Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff sieht hohe Hürden für den Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Voraussetzungen dafür seien "nicht weniger anspruchsvoll als die Voraussetzungen für ein Verbot", sagte die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Die Zweifel drehen sich darum, ob man wirklich von der Partei als Ganzer sagen kann, dass sie auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht."
Anlässlich des NPD-Verbotsverfahrens 2017 stellten die Karlsruher Verfassungsrichter klare Voraussetzungen für ein Parteiverbot auf. Doch was bedeutet das nun für die AfD? 17.01.2024 | 2:36 min