Correctiv: Elf AfD-Mandatsträger verurteilte Gewalttäter

    Trotz Verurteilung im Amt:Correctiv: Elf AfD-Mandatsträger Gewalttäter

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    Gewalttaten, Volksverhetzung, Waffenbesitz: Correctiv-Recherchen zufolge sollen mindestens elf AfD-Mandatsträger verurteilte Gewalttäter sein. Gegen weitere werde ermittelt.

    Ein Wahlplakat der AfD in Berlin
    Correctiv recherchierte zu 48 AfD-Mandatsträgern und -Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die mit Gewalt aufgefallen waren.
    Quelle: AFP

    Mindestens elf AfD-Mandatsträger sollen verurteilte Gewalttäter sein - das fördern neue Recherchen des Netzwerks Correctiv zutage. Drei Politiker wurden demnach wegen Waffenbesitzes oder Amtsmissbrauchs verurteilt. Gegen fünf weitere Mandatsträger werde ermittelt. Darum geht es:
    • körperliche Angriffe
    • verbale Gewalt wie Beleidigungen oder Volksverhetzung
    • indirekte Gewalt wie Beihilfe, Waffenbesitz oder Missbrauch des Gewaltmonopols qua Amt.
    Laut Correctiv handelt es sich juristisch gesehen dabei meist um "Vergehen", also laut Strafgesetzbuch §12 um "rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind".

    Correctiv recherchierte zu 48 AfD-Mandatsträgern

    Correctiv recherchierte in den vergangenen Wochen zu 48 AfD-Mandatsträgern und -Mitarbeitern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene, die in der jüngeren Vergangenheit mit direkter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, einer Form der Beihilfe zu Gewalt oder gewaltnahem Verhalten aufgefallen sind.
    28 dieser Politiker wurden der Recherche zufolge von einem Gericht zumindest erstinstanzlich verurteilt - und 14 von ihnen sind trotz dieser Verurteilung noch immer in ihrem politischen Amt tätig. Darunter sind zwei Abgeordnete des Bundestages und drei Landtagsabgeordnete.
    Vorsitzende des Dachverbandes DaMOst zum AfD-Geheimtreffen.
    Im Januar hatte eine andere Recherche von Correctiv über das AfD-Geheimtreffen bei Migrantinnen und Migranten zu Verunsicherung geführt.18.01.2024 | 3:07 min

    AfD-Bundesverband äußert sich nicht zur Recherche

    Die meisten Urteile ergingen laut Recherchenetzwerk in den vergangenen zwei Jahren.

    Die AfD scheint die verurteilten Täter in ihren Reihen zu dulden.

    Recherchenetzwerk Correctiv

    Gegenüber dem Netzwerk äußerte sich der AfD-Bundesverband dazu nicht, auch die verurteilten AfD-Mandatsträger äußerten sich nicht oder nicht konkret.

    Beratungsstellen zu rechter Gewalt sind alarmiert

    Experten führender Beratungsstellen zu rechter Gewalt zeigten sich gegenüber Correctiv alarmiert über das Ausmaß der Fälle bei der AfD. Im direkten Vergleich mit anderen Parteien konnte Correctiv weder bei Linken oder Grünen noch bei der CDU/CSU, SPD oder FDP Ähnliches ausmachen.
    Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU im Bundestag, äußerte sich klar zu Politikern, die mit Gewalttaten aufgefallen sind:

    Diese erachte ich persönlich für die Ausübung eines öffentlichen Amtes für ungeeignet.

    Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU

    Auf dem Spiel steht laut Frei nichts Geringeres als das Vertrauen der Bürger in die von ihnen gewählten Volksvertreter. Die Institutionen der parlamentarischen Demokratie könnten Schaden nehmen.
    Demonstrationen gegen Rechts
    Nach Enthüllungen über ein Treffen von Rechtsextremisten mit AfD- und CDU-Mitgliedern rollte eine beispiellose Protestwelle gegen Rechtsextremismus und für Demokratie durchs Land.22.01.2024 | 2:34 min


    Politikerin zieht Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht

    Für Clara Bünger, die als Obfrau der Linken im Rechtsausschuss des Bundestags sitzt, steht ebenfalls der Erhalt der Demokratie auf dem Spiel.

    Diesem übergeordneten Interesse dienend, kann eine Verschärfung des passiven Wahlrechts in Betracht gezogen werden.

    Clara Bünger, Obfrau der Linken im Rechtsausschuss des Bundestags

    Eine Garantie dafür, dass antidemokratische Personen in machtvollen Positionen damit ausgeschlossen würden, schaffe das jedoch nicht.
    Nach aktueller Rechtslage erlischt das passive Wahlrecht laut Correctiv erst bei Verurteilung wegen eines "Verbrechens" mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr - erst dann wird automatisch auch ein politisches Mandat entzogen.
    Das sind per Definition alle Straftaten ab schwerer Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, Totschlag, Raub oder Meineid. Ausgenommen ist ein breites Spektrum an Gewalttaten, die als "Vergehen" gelten.
    Quelle: Correctiv

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