Regierung erleichtert Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge
Beschluss des Bundeskabinetts:Geflüchtete sollen schneller arbeiten können
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Das Bundeskabinett stellt weitere Weichen in der Migrationspolitik: Geflüchteten soll die Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtert - und Schleuser härter bestraft werden.
Asylbewerber und Ausländer, die über eine Duldung verfügen, sollen künftig schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das sieht eine Neuregelung vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch zusammen mit weiteren Änderungen im Ausländerrecht und der Strafprozessordnung beschlossen hat.
Die Anpassung sieht vor, dass Geduldeten im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird. Außerdem soll das Arbeitsverbot für Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen für Alleinstehende leben, bereits nach sechs Monaten entfallen. Bisher galt das Verbot für neun Monate.
Stichtagsregelung geändert
Die Ampel-Koalition will auch die Stichtagsregelung für die sogenannte Beschäftigungsduldung ändern. Bisher kann diese Möglichkeit nur nutzen, wer vor dem 1. August 2018 in die Bundesrepublik gekommen ist. Künftig sollen alle, die bis Ende 2022 nach Deutschland eingereist sind, diese Chance auf eine langfristige Bleibeperspektive nutzen können.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 rund 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung.
Quelle: dpa
Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern "offensichtlich unbegründete" Asylanträge gestellt oder ihre Identitätsklärung verweigert haben, sollen von den nun auf den Weg gebrachten Erleichterungen nicht profitieren können. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch sagte:
Laut ZDF-Politbarometer ist das Thema "Flucht und Asyl" derzeit das wichtigste Problem im Land. Auch Olaf Scholz will die Zahl der irregulär nach Deutschland Einreisenden begrenzen24.10.2023 | 10:01 min
Zuletzt hatte es Diskussionen um die Frage gegeben, wie Grenzkontrollen besser durchgeführt werden können:
Datenaustausch im Ausländer- und Sozialrecht
Das Kabinett beschloss außerdem Regelungen zum automatischen Datenaustausch im Ausländer- und Sozialrecht. Damit soll beispielsweise sichergestellt werden, dass eine Ausländerbehörde darüber informiert wird, wenn jemand keine Sozialleistungen mehr bezieht.
Umgekehrt soll die Stelle, die sich um die Auszahlung von existenzsichernden Leistungen kümmert, direkt von der Ausländerbehörde hören, wenn ein Ausländer fortgezogen ist. Derzeit "erhalten Leistungsbehörden Daten etwa zum Fortzug eines Ausländers nur auf Ersuchen im Einzelfall", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Ende Oktober hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zur schnelleren Abschiebung beschlossen:
Härtere Strafen für Schleuser
Bei den Strafen für Schleuser gibt es eine Reihe von Verschärfungen:
Schleusung mit leichtfertig herbeigeführter Todesfolge soll künftig mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder zehn bis 15 Jahren Gefängnis bestraft werden. Bislang sind das drei bis 15 Jahre.
Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Schleusung steigt die Strafe auf drei bis 15 Jahre (bisher ein bis zehn Jahre).
Minder schwere Fälle müssen nun mindestens mit einem Jahr Haft geahndet werden (bisher sechs Monate).
Verschärfung bei "Durchbruchsfällen" und Telefonüberwachung
Auch Versuche, sich grob verkehrswidrig einer Polizeikontrolle zu entziehen (sogenannte Durchbruchsfälle), sollen mit einem bis 15 Jahre härter bestraft werden. Bislang sind es drei Monate bis fünf Jahre.
Durch eine Änderung der Strafprozessordnung sollen Polizei und Staatsanwaltschaft zudem die Befugnis zu Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung sämtlicher Schleusungsdelikte zur Verfügung stehen. Bei der Auslesung von Schleuser-Handy fehlt der Polizei bislang zudem Personal und Technik.
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