Wegen Souveränitätsgesetz:EU-Kommission verklagt Ungarn
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Die EU-Kommission wirft Ungarn erneut vor, europäisches Recht zu verletzen. Gegen das sogenannte Souveränitätsgesetz klagt sie vor dem Europäischen Gerichtshof im Schnellverfahren.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Symbolbild
Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa/Archivbild
Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen eines Gesetzes, das Haftstrafen für Gruppen vorsieht, die ausländische Gelder für politische Zwecke annehmen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das sogenannte Souveränitätsgesetz verstoße gegen europäisches Recht, erklärte die Kommission.
Die EU-Kommission wirft Ungarn vor, mit einer neu geschaffenen Regierungsbehörde die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einzuschränken. Die Kommission beantragte nach eigenen Angaben ein beschleunigtes Gerichtsverfahren.
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EU-Kommission: Gesetz wohl nicht verhältnismäßig
"Das Gesetz verleiht dem Amt einen sehr weiten Ermessensspielraum für die Ermittlungen - insbesondere, was den Zugang zu Informationen betrifft und gestattet es dem Amt, in die Ermittlungstätigkeit anderer Behörden einzugreifen", teilte die EU-Kommission mit. Die Befugnisse und der große Ermessensspielraum werde Folgen etwa für Nichtregierungsorganisationen, Medien und Journalisten haben und wohl nicht verhältnismäßig sein.
Trotz eines bereits seit Februar laufenden Vertragsverletzungsverfahrens habe die Regierung in Budapest die Rechtslage noch immer nicht entsprechend der Beanstandungen geändert, teilte die Brüsseler Behörde mit. Die Ankündigung der Klage kommt knapp eine Woche vor einem geplanten Auftritt Orbans im Europaparlament. Er will den Abgeordneten kommende Woche Mittwoch Rede und Antwort über die Ratspräsidentschaft seines Landes in diesem Halbjahr stehen. Parlamentarier erwarten einen harten Schlagabtausch.
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Oppositionellen drohen drei Jahre Gefängnis
Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues "Amt für Souveränitätsschutz" eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet.
Verantwortlichen dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug. Dies gilt auch für Wahlkandidaten, die Gelder aus dem Ausland annehmen. Die ungarische Regierung des Rechtsnationalisten Viktor Orban beschuldigt die EU und US-Organisationen, "Milliarden von Euro" an die Opposition zu verteilen.
Ungarn vor erneuter Geldstrafe
Bereits im Februar hatte die Brüsseler Behörde wegen des neuen Gesetzes ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest eingeleitet. Ungarn hielt jedoch an dem Gesetz fest. Sollte die Klage der Kommission nun erfolgreich sein und der Europäische Gerichtshof Budapest verurteilen, droht bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe.
Es wäre nicht die erste Geldstrafe gegen Ungarn. Der EuGH verhängte beispielsweise im Juni eine Strafe, weil Ungarn aus EuGH-Sicht gegen das EU-Asylrecht verstößt. Da Ungarn die 200-Millionen-Euro-Strafe nicht bezahlt hat, will die Europäische Kommission das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Budapest abziehen.
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Auch die USA üben Kritik am ungarischen Souveränitätsgesetz
Das ungarische Gesetz sei im "Stil Putins" verfasst, betonte Daniel Freund (Grüne) im Onlinedienst X. Die Klage sei überfällig. Inzwischen liefen allerdings bereits 71 Verfahren wegen EU-Vertragsverletzungen gegen Budapest, ohne dass sich an der Politik Orbans etwas geändert habe.
Wegen Rechtsstaatsverstößen steht Ungarn bereits seit Jahren in der Kritik. Derzeit sind gut 17 Milliarden Euro an EU-Hilfen für das Land eingefroren. Auch die USA hatten scharfe Kritik an dem ungarischen Souveränitätsgesetz geübt. Die neue Behörde habe "ein Mandat von atemberaubendem Ausmaß", sagte der US-Botschafter in Ungarn, David Pressman, zu Jahresbeginn. Im Vergleich dazu wirke das russische Gesetz über "ausländische Agenten" milde. Damit unterdrückt der Kreml nach westlicher Einschätzung die Zivilgesellschaft.
Quelle: ZDF
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Quelle: AFP, reuters, dpa
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