Nach Einigung: Wie es mit der EU-Asylpolitik weitergeht

    FAQ

    Nach Einigung auf Kernelement:Wie es nun mit der EU-Asylpolitik weitergeht

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    Die EU-Staaten haben sich auf einen zentralen Bestandteil der europäischen Asylreform geeinigt. Wo es Probleme gab und wie es nun weitergeht - die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Archiv: Asylbewerber stehen am 17.07.2014 in der zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Zirndorf
    Die EU-Botschafter haben sich auf die umstrittene Krisenverordnung geeinigt, ein zentrales Element der EU-Asylreform.
    Quelle: dpa

    Seit vielen Jahren gibt es Streit über das Europäische Asylsystem. Nach langem Stillstand kommt nun Bewegung in die geplante Reform. Grundsätzlich einigten sich Innenminister und Innenministerinnen der Europäischen Union bereits im Juni auf Eckpunkte. Einer Krisenverordnung als Teil der Reform stimmte der EU-Rat am Mittwoch zu.
    Wie geht es weiter bei der Reform der EU-Asylpolitik? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Was ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)?

    Ziel des GEAS ist die Angleichung der Asylsysteme der EU-Mitgliedstaaten, damit jeder Asylsuchende gleichbehandelt wird. Es setzt sich aus mehreren europäischen Rechtsakten zusammen.
    Kernstücke sind unter anderem Mindeststandards für den Zugang und die Durchführung von Asylverfahren sowie für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. In der sogenannten Dublin-Verordnung wird geregelt, welcher EU-Mitgliedstaat für die Durchführung der Asylverfahren einer Person zuständig ist.

    Warum soll das GEAS reformiert werden?

    An der Dublin-Verordnung gab es in den vergangenen Jahren deutliche Kritik. Die Länder an den EU-Außengrenzen fühlen sich zunehmend überfordert.
    Bei der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 registrierten viele dieser Länder die Flüchtlinge nicht mehr, damit sie nicht wieder zurückgeschickt werden konnten. Da derzeit die Zahl der Flüchtlinge wieder ansteigt, drängen viele Länder auf eine Reform.
    Migranten warten in einer Schlange im Flüchtlingscamp auf der griechischen Insel Lesbos
    Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, kurz GEAS, soll es erstmals möglich werden, Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen durchzuführen.19.09.2023 | 7:58 min

    Wie soll eine Asylreform aussehen?

    Kernpunkt der Reform ist es, dass Asylverfahren bereits an der EU-Außengrenze stattfinden können. Das gesamte Prüf- und Rückführungsverfahren soll maximal sechs Monate dauern. Zudem sind Rückführungsabkommen mit Drittstaaten geplant.
    Staatsangehörige aus Ländern mit einer hohen Anerkennungsquote (über 20 Prozent) sollen aber auch künftig das übliche Asylverfahren durchlaufen. Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Mitgliedstaaten soll neu geregelt werden und dann die Dublin-Verordnung ersetzen.

    Woran hakte es zuletzt?

    Zuletzt hatte es bei der sogenannten Krisenverordnung gehakt. Sie besagt, dass Staaten, die unter besonders hohem Migrationsdruck stehen, eine haftähnliche Unterbringung von Migranten verlängern und auch bei Personen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote strengere Regeln anwenden können.
    Deutschland hatte seine Blockade in der vergangenen Woche aufgegeben, aber nach eigenen Angaben Zugeständnisse erreicht. Am Mittwoch stimmte der EU-Rat formal zu.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Nach der formalen Zustimmung durch den EU-Rat müssen sich jetzt die EU-Länder mit dem Europaparlament auf ein Gesetzespaket einigen. Die besonders seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 umkämpfte Asylreform soll bis zur Europawahl im Juni 2024 stehen.

    Wie beurteilen Asylverbände die Pläne?

    Asylverbände befürchten humanitäre Einschränkungen. Die Hilfsorganisation "Brot für die Welt" betont etwa, dass durch die Krisenverordnung ein permanenter Ausnahmezustand an den EU-Außengrenzen etabliert wird, in dem fundamentale Schutz- und Menschenrechte nicht mehr gelten sollten.
    Migrationspolitik unter Druck
    Viele Kommunen ächzen unter der steigenden Zahl ankommender Asylbewerber. Auch Bundeskanzler Scholz mahnt Handlungsbedarf an. Was zu tun ist, darüber gehen die Meinungen allerdings weit auseinander.02.10.2023 | 1:48 min

    Wie sieht die Situation in Deutschland aus?

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registrierte im laufenden Jahr bis einschließlich August 204.461 Erstanträge auf Asyl. Das bedeutete eine Zunahme um 77,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Hinzu kommen seit dem vergangenen Jahr rund 1,1 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge.
    In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 442.000 beziehungsweise 722.000 Erstanträge gestellt.
    Quelle: KNA

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