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Roth verkündet:NS-Raubkunst: Rückgabe durch Schiedsgericht
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Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll vereinfacht werden. Dazu soll 2025 ein Schiedsgericht seine Arbeit aufnehmen. Involviert sind Bund, Länder und jüdische Organisationen.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände wollen mit einem neuen Schiedsgericht Rückgabeverfahren für nationalsozialistisches Raubgut in Deutschland verbessern. Beim 21. Kulturpolitischen Spitzengespräch wurde die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts für NS-Raubgut beschlossen. Das neue Schiedsgericht soll künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben.
NS-Raubkunst: Roth begrüßt neuen Beschluss
"Mit dem heutigen Beschluss betreten wir Neuland", kommentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) die Entscheidung. Mit dem neuen Gremium werde die Rückgabe von NS-Raubgut "verbessert, vereinfacht und beschleunigt", hieß es.
Vor allem stärken wir die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren von NS-Raubgut in das Entscheidungsgremium und ermöglichen nun eine einseitige Anrufbarkeit.
Claudia Roth, Kulturstaatsministerin
Bisher mussten beide Parteien der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen, also sowohl die Nachfahren der ehemaligen Besitzer als auch die Museen oder deren Träger. Künftig wird das Schiedsgericht Fälle auch dann behandeln, wenn nur die Familien der Bestohlenen dies möchten.
Schiedsgericht von jüdischen Verbänden benannt
Die Schiedsgerichtsbarkeit soll die Arbeit der "Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz" ersetzen. Diese wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.
Das "Schiedsgericht NS-Raubgut" soll gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und den beiden größten jüdischen Verbänden in Deutschland - der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden - benannt werden.
Kosten tragen Bund und Länder
Das Schiedsgericht soll im Laufe des Jahres 2025 seine Arbeit aufnehmen. Die Kosten sollen zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen werden. Eine Evaluation des Verfahrens ist nach den ersten zehn Schiedssprüchen oder spätestens nach drei Jahren vorgesehen.
Bereits im März hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Reform der Beratenden Kommission zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, geeinigt. Mit der Reform möchte die Bundesregierung ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen.
Quelle: dpa
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Quelle: dpa
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