NS-Raubkunst einfacher zurückgeben durch Schiedsgericht
Roth verkündet:NS-Raubkunst: Rückgabe durch Schiedsgericht
|
Die Rückgabe von NS-Raubkunst soll vereinfacht werden. Dazu soll 2025 ein Schiedsgericht seine Arbeit aufnehmen. Involviert sind Bund, Länder und jüdische Organisationen.
Das Mauritshuis und das Humboldt-Forum beschäftigen mit dem Schicksal von Raubkunst. 14.09.2023 | 1:52 min
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände wollen mit einem neuen Schiedsgericht Rückgabeverfahren für nationalsozialistisches Raubgut in Deutschland verbessern. Beim 21. Kulturpolitischen Spitzengespräch wurde die Einrichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts für NS-Raubgut beschlossen. Das neue Schiedsgericht soll künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben.
NS-Raubkunst: Roth begrüßt neuen Beschluss
"Mit dem heutigen Beschluss betreten wir Neuland", kommentierte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) die Entscheidung. Mit dem neuen Gremium werde die Rückgabe von NS-Raubgut "verbessert, vereinfacht und beschleunigt", hieß es.
Vor allem stärken wir die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren von NS-Raubgut in das Entscheidungsgremium und ermöglichen nun eine einseitige Anrufbarkeit.
„
Claudia Roth, Kulturstaatsministerin
Bisher mussten beide Parteien der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen, also sowohl die Nachfahren der ehemaligen Besitzer als auch die Museen oder deren Träger. Künftig wird das Schiedsgericht Fälle auch dann behandeln, wenn nur die Familien der Bestohlenen dies möchten.
Was, Museen stellen gestohlene Dinge aus?! Ja, wobei der Diebstahl schon ein paar Jahrhunderte zurückliegt. Was genau mit sogenannter Raubkunst gemeint ist.07.06.2023 | 1:26 min
Schiedsgericht von jüdischen Verbänden benannt
Die Schiedsgerichtsbarkeit soll die Arbeit der "Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz" ersetzen. Diese wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.
Das "Schiedsgericht NS-Raubgut" soll gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden und den beiden größten jüdischen Verbänden in Deutschland - der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden - benannt werden.
Eklat um die umstrittene Sammlung des Waffenhändlers Emil Bührle, der dank Waffengeschäften mit Nazi-Deutschland zum reichsten Mann der Schweiz aufsteigen konnte.03.11.2023 | 1:59 min
Kosten tragen Bund und Länder
Das Schiedsgericht soll im Laufe des Jahres 2025 seine Arbeit aufnehmen. Die Kosten sollen zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen werden. Eine Evaluation des Verfahrens ist nach den ersten zehn Schiedssprüchen oder spätestens nach drei Jahren vorgesehen.
Bereits im März hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Reform der Beratenden Kommission zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz, geeinigt. Mit der Reform möchte die Bundesregierung ein Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen.
Quelle: dpa
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann sind Sie beim ZDFheute-WhatsApp-Channel richtig. Hier erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten auf Ihr Smartphone. Nehmen Sie teil an Umfragen oder lassen Sie sich durch unseren Podcast "Kurze Auszeit" inspirieren. Zur Anmeldung: ZDFheute-WhatsApp-Channel.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.