Wikileaks-Gründer und USA: Die Folgen des Assange-Deals

    Wikileaks-Gründer und USA:Die Folgen des Assange-Deals

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    Dem Bild ist Wikileaks-Gründer Julian Assange zu sehen vor einem Leak-Video-Ausschnitt.

    Wikileaks-Gründer Julian Assange will sich im Rahmen einer Vereinbarung mit den USA schuldig bekennen. Er muss dann nicht mehr ins Gefängnis. ZDFheute live analysiert den Deal.

    Julian Assange hat einen Deal mit den USA geschlossen: Der Wikileaks-Gründer soll sich vor einem US-Gericht wegen Spionage schuldig bekennen und zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt werden. Die Zeit, die Assange in Großbritannien in einem Hochsicherheitsgefängnis saß, würde ihm dabei angerechnet. Eine Auslieferung würde ihm damit erspart bleiben - obwohl die US-Justiz lange darauf bestanden hatte. Auch eine Haftstrafe in den USA wäre zwangsläufig vom Tisch. Assange wäre frei.  
    Seine Ehefrau bestätigte die Abmachung. Ihr Ehemann werde sich in einem Anklagepunkt im Zusammenhang mit dem US-Spionagegesetz schuldig bekennen, sagte Stella Assange der BBC. Der Gerichtstermin soll nicht auf dem US-Festland, sondern in einem entlegenen Außengebiet im Westpazifik, den Nördlichen Marianen, stattfinden. Das Gebiet liegt nördlich von Australien, seinem Heimatland, wohin Assange im Anschluss weiterreisen soll. 

    Ich bin einfach überglücklich. Ehrlich gesagt, es ist einfach unglaublich.

    Assanges Ehefrau Stella Assange

    Die USA werfen Assange vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer glauben hingegen, er sei wegen des Aufdeckens von US-Kriegsverbrechen im Visier der Justiz aus Washington. 
    Welche Folgen hat der Assange-Deal mit den USA? Was bedeutet die Abmachung für Whistleblower? Wieso verzichten die USA auf die Auslieferung? Darüber spricht ZDFheute live mit Washington-Korrespondentin Heike Slansky und Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck. 
    Julian Assange gründet 2006 die Enthüllungsplattform Wikileaks. 2010 veröffentlicht Wikileaks hunderttausende Dokumente, die brisante Informationen über die US-Militäreinsätze im Irak und in Afghanistan enthalten. Die USA werfen dem Australier daraufhin Geheimnisverrat und Spionage vor. Im selben Jahr erwirkt die schwedische Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen Assange. Ihm werden Sexualdelikte vorgeworfen.  

    Assange bleibt sieben Jahre in der Botschaft Ecuadors 

    Assange verlässt Schweden und reist nach Großbritannien, wo er sich der Polizei in London stellt und in Untersuchungshaft genommen wird. Gegen Kaution kommt er ein paar Tage später frei, muss aber eine elektronische Fußfessel tragen. 2012 flieht Assange, aus Sorge in die USA ausgeliefert zu werden, in die ecuadorianische Botschaft in London und beantragt erfolgreich politisches Asyl. 2017 stellt die Staatsanwaltschaft Schwedens die Ermittlungen gegen ihn ein. Der Vorwurf der Vergewaltigung wird wegen unzureichender Beweise fallen gelassen. 
    Nach sieben Jahren Aufenthalt in der Botschaft Ecuadors wird Assange 2019 das Asyl entzogen - die britische Polizei nimmt ihn fest. Er wird zu 50 Wochen Haft wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen verurteilt und in das Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh überstellt. 

    Assange soll an die USA ausgeliefert werden 

    2020 startet in London die Hauptanhörung im Auslieferungsverfahren an die USA. 2021 entscheidet das zuständige Londoner Gericht, dass Assange nicht in die USA ausgeliefert werden darf. Die US-Regierung legt Berufung ein, das Auslieferungsverbot wird noch im selben Jahr vom Londoner High Court einkassiert. 2022 ordnet die britische Regierung die Auslieferung von Assange an die Vereinigten Staaten an. Dagegen legt Assange Berufung ein.  
    Am 16. April 2024 legen die USA fristgerecht die geforderten Zusicherungen für eine mögliche Auslieferung vor. Bei einer Anhörung am 20. Mai entscheidet der Londoner High Court aber, dass Assange noch einmal Berufung einlegen darf. Damit ist eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA zunächst abgewendet. Am 24. Juni nun offenbar die Lösung: Am Abend wurden Gerichtsdokumente veröffentlicht, wonach Assange mit dem US-Justizministerium eine Einigung erzielt hat. 
    Mit Material von ZDF, dpa, AFP und epd

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