Deutsche Bahn zieht vor Gericht:Verliert die GDL den Gewerkschaftsstatus?
von Samuel Kirsch
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Neue Eskalation zwischen Bahn und GDL: Die Bahn will der GDL die Tariffähigkeit aberkennen lassen. Der Grund: Die Gewerkschaft hat ihre eigene Leiharbeitsfirma gegründet.
Kann die Bahn vor Gericht gegen die GDL einen Erfolg erzielen?
Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Im Tarifkonflikt zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführer-Gewerkschaft GDL geht es im neuen Jahr ans Eigemachte. Während GDL-Chef Claus Weselsky ab nächster Woche neuerliche Streiks in Aussicht gestellt hat, um unter anderem die Kernforderung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich durchzusetzen, geht die Bahn ihrerseits in die Vollen.
Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht will das DB-Unternehmen erreichen, dass das Gericht der GDL abspricht, überhaupt eine Gewerkschaft zu sein, die Tarifverträge aushandeln und dafür streiken darf. Die Bahn lässt die sogenannte Tariffähigkeit der GDL prüfen.
GDL: Gewerkschaft oder Arbeitgeber?
Hintergrund ist ein Projekt, das die GDL im vergangenen Jahr ins Leben gerufen hat. Sie gründete die Genossenschaft "Fair Train eG". Diese Genossenschaft wird als Leiharbeitsbetrieb tätig. Sie soll Lokführer und anderes Bahnpersonal von der Deutschen Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen abwerben und bei sich anstellen, um sie dann wieder an die Eisenbahnunternehmen zu entleihen - zu besseren Konditionen.
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Auf ihrer Internetseite hat die "Fair Train eG" bundesweit Stellen für Triebfahrzeugführer ausgeschrieben. Sie wirbt mit einer Bezahlung nach dem Haustarifvertrag der Genossenschaft, den diese - naheliegenderweise - mit der GDL geschlossen hat. Aus Sicht der Bahn wird die GDL damit selbst zum Arbeitgeber. Das aber ist für eine Gewerkschaft problematisch.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfe daher einer Gewerkschaft grundsätzlich niemand angehören, der gleichzeitig Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt. Vielmehr müssen Gewerkschaften unabhängig von Einflüssen durch den Tarifgegner sein, um für ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln und abschließen zu dürfen.
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Dieses Erfordernis soll verhindern, dass die Gewerkschaft als Marionette des Arbeitgebers Löhne und Arbeitsbedingungen nur zum Schein aushandelt.
Aberkennung der Tariffähigkeit ist ein scharfes Schwert
Das Hessische Landesarbeitsgericht muss im Fall der GDL klären, ob Interessenkonflikte bestehen, wenn die Gewerkschaft über die "Fair Train"-Genossenschaft als Leiharbeitsbetrieb tätig wird, oder ob dies ein ungewöhnliches, aber zulässiges Mittel ist, um Druck auf die Eisenbahnunternehmen auszuüben und die Interessen der Arbeitnehmer zu fördern.
Rechtsanwalt Tobias Grambow hält den Ausgang des Verfahrens für offen:
Wenn die GDL mit ihrer eigenen Genossenschaft Tarifverträge aushandle, werfe das Fragen auf, so der Arbeitsrechtler. Auf der anderen Seite sei die Aberkennung der Tariffähigkeit ein scharfes Schwert:
Allerdings gebe es durchaus Beispiele, in denen Gerichte Gewerkschaften die Tariffähigkeit aberkannt hätten.
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So geht es weiter zwischen GDL und Bahn
Unmittelbare Auswirkungen auf die für kommende Woche angekündigten Streiks der GDL dürfte der Antrag der Bahn nicht haben. Eine Sprecherin des Hessischen Landesarbeitsgerichts teilte mit, es sei kein Eilantrag gestellt worden. Ein Termin für eine öffentliche Verhandlung in dem Verfahren sei noch nicht festgelegt.
Der Rechtsstreit könnte in zweiter und letzter Instanz vor das Bundesarbeitsgericht gelangen, das die Frage der Tariffähigkeit der GDL dann höchstrichterlich klären würde. Denkbar, wenn auch derzeit nicht in Aussicht, ist auch, dass GDL und Bahn den Streit ohne abschließende rechtliche Klärung am Verhandlungstisch beilegen und die Frage der Tariffähigkeit zum Teil eines Tarif-Deals wird.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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