Faesers Referentenentwurf zu Migration: Mehr Rückführungen
Kabinett beschließt Gesetz:Wie die Ampel schneller abschieben möchte
von Birgit Franke
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Die Ampel will Ausländer ohne Bleiberecht schneller abschieben. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser dazu. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Fünf Prozent mehr Rückführungen im Jahr will Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit ihrem Gesetzentwurf erzielen. Straftäter und Gefährder sind im Visier, Ausländerbehörden sollen entlastet werden.
Faeser will Abschiebungen besser durchsetzen
So soll zum Beispiel ein Ausreisepflichtiger zukünftig 28 Tage anstatt zehn Tage in Gewahrsam genommen werden dürfen, damit die Behörden mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung vorzubereiten. Dadurch will man verhindern, dass Abzuschiebende untertauchen. Professor Daniel Thym, Leiter des Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht an der Universität Konstanz, sagt dazu:
Deutschland hat damit im europäischen Vergleich immer noch eine sehr kurze Gewahrsams-Frist. Das Europarecht räumt eine Frist bis zu sechs Monaten ein.
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Professor Daniel Thym, Leiter des Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht an der Universität Konstanz
Auch die Durchführung einer Abschiebung soll erleichtert werden. So dürfte die Polizei nach dem neuen Entwurf in einer Gemeinschaftsunterkunft von Flüchtlingen verschiedene Wohnungen und Räumlichkeiten durchsuchen, um die abzuschiebende Person anzutreffen. Bis heute ist nur die eigene Wohnung des Abzuschiebenden erlaubt.
Neuer Gesetzentwurf: Rückführung von Straftätern und Gefährdern
Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist Faeser besonders wichtig. Es reiche zukünftig für die Ausweisung aus, wenn hinreichende Tatsachen belegen, dass die Person Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist. Sie müsste sich nicht strafbar gemacht haben, um ausgewiesen zu werden.
Außerdem müssten die Behörden die Zugehörigkeit belegen, was schwer sein wird. Der Name an sich könne zumindest dafür nicht ausreichen, so Thym. Auch würde eine Ausweisung nicht automatisch bedeuten, dass die Person am Ende auch wirklich abgeschoben wird.
So verläuft der Prozess der Abschiebung:
Im Ausreisegewahrsam befinden sich Ausreisepflichtige, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird. Hierunter fällt zum Beispiel, dass der Ausreisepflichtige über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit getäuscht hat. Es genügt aber auch, dass die Ausreisepflicht 30 Tage überschritten wurde. Den Ausreisegewahrsam muss ein Richter anordnen.
Ausländer können aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden, sofern der Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder andere erhebliche öffentliche Interessen gefährdet. Die Ausländerbehörde muss aber, um eine Person auszuweisen, zuvor jeden einzelnen Fall prüfen und abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und dem Bleibeinteresse des Betroffenen. Nur wenn das öffentliche Interesse überwiegt, kann ausgewiesen werden. Die Ausweisung führt zum Verlust des Aufenthaltsrechts und löst die Ausreisepflicht aus.
Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers durch Entfernung aus dem Bundesgebiet. Die Abschiebung darf aber erst erfolgen, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person unerlaubt eingereist ist und nicht beabsichtigt einen Asylantrag zu stellen oder wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels unanfechtbar abgelehnt wurde, also keine Rechtsmittel mehr dagegen möglich sind.
Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Personen während eines Asylverfahrens, wenn der Asylantrag förmlich gestellt ist. Für die Dauer des Asylverfahrens dürfen die Betroffenen in Deutschland bleiben.
Erleichtert werden soll zudem die Ausweisung von Schleusern.
Entlastung der Ausländerbehörden
Der Entwurf berücksichtigt auch die völlig überlasteten Ausländerbehörden. Hier will man befristete Genehmigungen verlängern. So soll z.B. die Geltungsdauer der Aufenthaltsgestattung verdoppelt werden.
Von drei auf sechs Monate für diejenigen, die in einer Aufnahmeeinrichtung leben, ansonsten von sechs auf zwölf Monate. Damit könnten rund 170.000 weitere Behördengänge pro Jahr vermieden werden.
Und: Wer als Ausreisepflichtiger über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht, indem er zum Beispiel einen falschen Pass vorlegt oder falsche Angaben zu seiner Person oder Herkunft macht, muss zukünftig mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen.
"Der Entwurf ist insofern gut, weil Vorschläge aus der Praxis, von einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen mit aufgenommen wurden", meint Thym.
Der Entwurf wird allerdings nicht dazu führen, dass es zu massenhaften Abschiebungen oder Personen in Abschiebungshaft kommt.
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Professor Daniel Thym, Leiter des Forschungszentrums Ausländer- & Asylrecht an der Universität Konstanz
Es sei nur ein kleiner Baustein, ein Symbol, dass die Regierung etwas tun will, so Thym.
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