Scholz lässt Expertenrat-Kritik am Klimagesetz abperlen

    Reaktion auf Expertenrat:Scholz lässt Kritik an Klimagesetz abperlen

    Kristina Hofmann
    von Kristina Hofmann
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    Auch mit dem neuen Klimaschutzgesetz der Ampel sind die Klimaziele nicht zu erreichen. Das sagt der Expertenrat. An Kanzler Scholz perlt die Kritik ab: Man tue alles, sagt er.

    Das Urteil des Expertenrates ist eindeutig: Das geplante Klimaschutzgesetz der Bundesregierung wird nicht reichen, um die Klimaziele zu erreichen. Die eigenen Maßnahmen würden überschätzt, so die Bilanz des Expertenrates für Klimafragen, der am Dienstag sein neues Gutachten über das Gesetz vorlegte. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht das jedoch völlig anders:

    Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit den Maßnahmen genau das tun, was man braucht, damit Deutschland 2045 CO2-neutral wird.

    Olaf Scholz (SPD)

    Scholz besuchte am Dienstag eine Windkraftanlage in Nordrhein-Westfalen und verwies dabei auf die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen, die seine Ampel-Koalition ergriffen habe. "Die Modernisierung schreitet mit großem Tempo voran", sagte Scholz.
    CO2: Änderung seit 1990

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    Expertenrat: Gesetz reicht nicht

    Bis 2045 muss das Land klimaneutral sein, die CO2-Emissionen sollen jährlich um ein bis zwei Prozent runter. Der Expertenrat hatte am Vormittag kritisiert, dass die 130 Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes unzureichend seien, um die Klimaschutz-Ziele zu erreichen. Die Bundesregierung gehe von einem "unzureichenden Minderungsanspruch" aus. Die Lücke werde immer größer, weil die Prognose der Bundesregierung und der tatsächliche Effekt nicht zusammenpassten:

    Der Expertenrat geht davon aus, dass selbst nach vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms eine größere Lücke als die von der Bundesregierung ausgewiesene bleibt.

    Expertenrat für Klimafragen

    Das Klimaschutzgesetz entspreche demnach "nicht dem Anspruch", dass die Klimaziele zu erreichen sind, so Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrates bei der Vorstellung des Berichts. "Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept", so seine Stellvertreterin Brigitte Knopf.

    Vieles für Beurteilung unklar

    Der Expertenrat besteht aus fünf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und wird von der Bundesregierung eingesetzt. Er prüft regelmäßig, ob die Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist, um die Klimaziele zu erreichen. Vieles ist im neuen Gutachten zum Klimaschutzgesetz jedoch ein Stochern im Nebel.  
    • Das Klimaschutzgesetz hat bislang nur das Kabinett, nicht aber der Bundestag verabschiedet. Änderungen sind also noch möglich. Was sicher ist: Das Einsparziel soll künftig insgesamt gelten. Bislang war es auf einzelne Sektoren aufgeteilt. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hätte ein Sonderprogramm entwickeln müssen, was ihm nun erspart bleibt. Klimaminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich im Juni insgesamt mehr Verbindlichkeit versprochen und betont, dass jeder Minister verantwortlich bleibe.
    • Das umstrittene Heizungsgesetz hängt ebenfalls noch in der parlamentarischen Warteschleife, weil die Verabschiedung im Bundestag vor der Sommerpause gestoppt worden war. Es soll Anfang September verabschiedet werden. Über den Effekt auf die Minderung des CO2-Ausstoßes bei Gebäuden kann deswegen nur spekuliert werden.
    • Das Klimaschutzgesetz kommt vor Gericht. Der BUND sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz hatten Klage dagegen eingereicht, weil sie es für unzureichend halten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg will im November und Februar darüber entscheiden. Schon einmal hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Klimaschutzmaßnahmen beeinflusst.
    Bundeskabinett zum Klimaschutzgesetz
    Das Kabinett hat heute Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen. Statt verpflichtender Ziele für einzelne Wirtschaftsbereiche können andere Sektoren Verfehlungen ausgleichen. Umweltverbände kritisieren das.21.06.2023 | 2:04 min

    Gelieferte Datengrundlage der Ampel "unzureichend"

    Der Expertenrat konstatiert in seinem Bericht deswegen "erhebliche Unschärfen und Unsicherheiten". Entscheidend werde sein, wie das Heizungsgesetz ausgestaltet werde.
    Dem Expertenrat lag ein Gesetzentwurf zugrunde, der inzwischen schon wieder modifiziert worden ist. Je nachdem könne, wie das Gebäudeenergiegesetz ausgestaltet wird, kann es in den Sektoren Energie, Industrie und Gebäude zur Minderung der Treibhausgase beitragen. Oder eben auch nicht. Zumindest ist inzwischen nach einer Anfrage der Union klar, dass das Förderprogramm zum Heizungsaustausch über die KfW-Bank im Januar beginnen soll.
    Und noch eine Unsicherheit sieht das Gremium: Die Bundesregierung habe ihnen zwar eine umfangreiche Datengrundlage für den Prüfbericht geliefert. Allerdings eine "unzureichende". Und so könne eben die von der Bundesregierung selbst angenommene "Minderungswirkung" nicht "bestätigt" werden kann. Die Bundesregierung selbst betont, dass sie von einer Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2 ausgeht. Zum Beginn der Legislaturperiode seien es 1.000 gewesen.
    Nach Ansicht des Expertenrates reicht die Prognose von einer 200-Tonnen-Lücke nicht. Es bleibe allein für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke bis zum Jahr 2030 von 35 Millionen Tonnen CO2, für den Verkehrsbereich sogar zwischen 117 und 191 Millionen Tonnen.

    Deutschland-Ticket: Vier oder 22 Megatonnen?

    Und selbst die Bundesregierung scheint sich nicht einig, was welche Maßnahme bringt. Umwelt, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium liegen in ihren Schätzungen oft erheblich auseinander. Beim Deutschland-Ticket etwa geht das Bundeswirtschaftsministerium von einer Einsparung von vier Megatonnen CO2 aus, das Verkehrsministerium aber von 22 Megatonnen. Welche stimmt? Das weiß der Expertenrat auch nicht so genau.
    Was das Gremium aber sicher weiß: Es brauche eine Art Controlling, damit es laut Henning für die Einsparmaßnahmen eine "klare Zuständigkeit" in den Ministerien gebe, die am Ende auch überprüfbar sei. Außerdem brauche es eine bessere Datenrundlage und konkretere Maßnahmen, wie etwa bei dem Abbau der klimaschädlichen Subventionen.
    Und: Die Diskussion um das Heizungsgesetz wie strittig die einzelnen Maßnahmen sein können. "Es braucht einen Prozess, wie die Bevölkerung positiv teilhaben kann", forderte Knopf.

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