SPD-Parteichefin Esken: Schuldenbremse aussetzen

    SPD-Parteichefin Esken:Esken: Schuldenbremse 2023 und 2024 aussetzen

    |

    Nach dem jüngsten Haushaltsurteil will SPD-Parteichefin Esken die Schuldenbremse für 2023 und 2024 aussetzen. Grund sei die krisenhafte Situation in der sich das Land befinde.

    Saskia Esken, SPD-Parteichefin, nimmt an einer Pressekonferenz nach den Gremiensitzungen der SPD Bundesspitze teil.
    SPD-Chefin Saskia Esken fordert eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse.
    Quelle: dpa

    Saskia Esken, Parteichefin der SPD, plädiert nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts dafür, die Schuldenbremse für dieses und das kommende Jahr wegen einer Notlage nicht anzuwenden.
    Den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" sagte Esken:

    Da wir uns durch äußere Einflüsse in einer fortdauernden krisenhaften Situation befinden, plädiere ich auch weiterhin dafür, die Schuldenbremse für 2023 und 2024 auszusetzen.

    Saskia Esken, SPD-Parteichefin

    Eine Aussetzung würde vorübergehend wieder mehr Spielraum für staatliche Ausgaben schaffen, der durch das Karlsruher Urteil mit Blick auf sogenannte Schattenhaushalte der Vergangenheit eingeschränkt wurde.

    Reform der Schuldenbremse unausweichlich?

    Die SPD-Parteichefin betonte, gleichzeitig würden die Aufgaben des Klimawandels, der Digitalisierung und des demografischen Wandels eine allgemeine Reform der Schuldenbremse "unausweichlich" machen.
    Esken, die gemeinsam mit Lars Klingbeil auf dem Parteitag im Dezember für weitere zwei Jahre an der Spitze der Sozialdemokraten antreten will, sagte außerdem:

    Klar ist, wir werden weder beim Klimaschutz und seiner sozialgerechten Ausgestaltung noch beim Sozialstaat Einsparungen zulassen.

    Saskia Esken, SPD-Parteichefin

    Sie erneuerte außerdem die Forderung der SPD, über höhere Steuern für Spitzenverdiener für Mehreinnahmen zu sorgen.

    Ampel-Nachtraghaushalt verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Sie waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, sollten aber für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden.
    Offen ist, ob das Urteil darüber hinaus Folgen für den Umgang mit schuldenfinanzierten Sondervermögen in Bund und Ländern haben könnte.
    Quelle: dpa

    Mehr zum Haushalt