Die Ampel muss die Klimaziele verfolgen: Das wurde nun auch juristisch vom Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Geklagt hatten verschiedene Klimaverbände, weil die Regierung ihre Klimaziele nicht erreichte. 30.11.2023 | 1:42 min
Neuer Rückschlag vor Gericht für die
Ampel: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt.
Die Kläger begrüßten das Urteil und forderten sofortiges Handeln etwa mit einem
Tempolimit. Die Regierung kann aber in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.
Die Bundesregierung verfehlt bislang ihre Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Sie muss mit Sofortprogrammen gegensteuern, urteilt nun das Oberverwaltungsgericht.30.11.2023 | 1:31 min
Ampel will umstrittene Klausel ändern
Es geht um das
Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium
mit einem Sofortprogramm gegensteuern. 2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen. Die Lage ist aber kompliziert, weil die Ampel bereits verabredet hat, genau die jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln zu ändern.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen.
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Gericht: Regierung muss mit Sofortprogrammen reagieren
Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle legte in der mündlichen Begründung dar, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Das sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes.
"Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente", sagte Holle. Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um die Erfüllung der Ziele in den folgenden Jahren sicherzustellen, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Das Argument der Bundesregierung, die Klage sei gar nicht zulässig, wies das Gericht zurück.
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Ampel will Sektorenziele aufweichen
Die Koalition will mit der verabredeten Änderung der jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln sicherstellen, dass nicht mehr für jeden Sektor verpflichtende Jahresziele umzusetzen sind, sondern dies nur noch für die Einhaltung der Gesamtziele beim
Klimaschutz gilt.
Diese Reform ist aber noch nicht beschlossen und sehr umstritten. Bei den Klimazielen selbst soll es bleiben: Gesetzlich festgelegt ist, dass die Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken müssen. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.
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Umwelthilfe fordert Tempolimit und Sanierung von Gebäuden
Für die Deutsche Umwelthilfe sagte Geschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur, die Bundesregierung habe attestiert bekommen, dass sie ihre eigenen Klimaziele nicht einhalte. "Das ist eine ganz eindeutige Aufforderung, jetzt nicht mit weiteren Taschenspielertricks um Maßnahmen herumzukommen", meinte Resch. Jetzt müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, die zumutbar seien und nichts kosteten oder sogar Geld einbrächten.
Resch nannte ein Tempolimit auf Autobahnen und ein sofortiges
Sanierungsprogramm für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kitas sowie den Abbau klimaschädlicher Subventionen, der seiner Ansicht nach das nötige Geld in die öffentlichen Kassen bringen könnte.
Quelle: dpa, AFP