Ab heute: Kinderkrankmeldung für Eltern auch per Telefon

    Für Eltern:Ab heute: Kinderkrankmeldung auch per Telefon

    |

    Ab Montag können Eltern auch per Telefon ärztliche Bescheinigungen für ihr krankes Kind bekommen. Ein Praxisbesuch ist damit nicht mehr zwingend erforderlich.

    Krankes Kind liegt mit Stofftier im Bett
    Bescheinigungen für maximal fünf Tage sind möglich.
    Quelle: dpa

    Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, von diesem Montag an auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen.
    Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitgeteilt hatte.
    Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

    Für Erwachsene Telefon-Krankmeldung schon länger möglich

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll.
    Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird nun darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen.

    Krankenkasse zahlt Kinderkrankengeld

    Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen.
    Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld - in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage

    Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat.
    Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.
    Quelle: dpa

    Mehr zum Thema Krankheit