GEG vor Beschluss:Heizungsstreit juristisch nicht vom Tisch
von Celine Löffelhardt und Christoph Schneider
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Heute soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden - ohne zusätzliche Beratungszeit. Das bleibt juristisch umstritten.
Heute, 12:30 Uhr, ist es so weit. Dann will der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über das umstrittene Gebäudeenergiesetz (GEG) beraten und abstimmen. Gut möglich, dass das Gesetz mit der Mehrheit der regierenden Ampel-Koalition ohne weitere Änderungen beschlossen wird. Ob die Reihen geschlossen sind, wird sich nach 14 Uhr zeigen.
Dann soll die namentliche Abstimmung erfolgen. Gegenüber der Funke-Mediengruppe äußerte sich der Bundestagsvizepräsident, Wolfgang Kubicki, FDP, am Donnerstag: "Ich habe mich noch nicht final entschieden, wie ich abstimmen werde."
Steht am Ende eine parlamentarische Mehrheit, so birgt ein so beschlossenes Gesetz trotzdem das Risiko, dass sich möglicherweise einzelne Parlamentarier erneut an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wenden und versuchen, das Gesetz noch zu Fall zu bringen. Erst am Dienstag hatte die Opposition im Bundestag versucht, das Heizungsgesetz von der Tagesordnung nehmen zu lassen - erfolglos.
Karlsruhe stoppte Abstimmung vor der Sommerpause
Dabei war das BVerfG schon vor der Sommerpause mit dem Gesetz befasst. Karlsruhe hat auf den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann in einem Eilverfahren festgestellt, dass durch die kurze Beratungszeit vor der Sommerpause seine Mitwirkungsrechte als Abgeordneter verletzt wurden. Inhaltlich bezog das höchste deutsche Gericht aber keine Stellung. Daraufhin wurde das Thema von der Tagesordnung genommen und die Ampel-Koalition beschloss, die zweite und dritte Lesung des Gesetzes in den September zu verschieben.
Dann hätten alle Abgeordneten Zeit, sich ausreichend mit dem Gesetz zu befassen. Doch wären nicht auch darüber hinaus zusätzliche Beratungen vor der Verabschiedung des Gesetzes im Energieausschuss erforderlich gewesen? Die hat es bis zur heutigen zweiten und dritten Lesung des Gesetzes nicht gegeben.
Bundespräsident kann Rechtmäßigkeit prüfen
Mit den Stimmen der Ampel-Koalition kann das GEG im Bundestag beschlossen werden. Wird es beschlossen, so ist es dem Bundesrat zuzuleiten, der gegen das Gesetz Einspruch einlegen könnte. Macht er das, so geht das Gesetz erneut in den Bundestag, der dann diesen Einspruch zurückweisen kann. Gibt der Bundestag dann grünes Licht, müsste das GEG zur Ausfertigung dem Bundespräsidenten vorgelegt werden.
Der hat seinerseits ein Prüfungsrecht - ist es nach den Vorschriften des Grundgesetzes ordnungsgemäß zustande gekommen und ist es inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar, ist der Prüfungsmaßstab. Nur in ganz wenigen Fällen hat der Bundespräsident bislang die Ausfertigung eines Gesetzes abgelehnt.
Bundestag muss auf weitere Zustimmung hoffen
Er könnte aber auch auf die Entscheidung des BVerfG zum GEG in der Hauptsache warten. Denn der Abgeordnete Heilmann hatte einst beim BVerfG nicht nur einen Eilantrag, sondern auch einen Hauptsacheantrag gestellt, ob seine Abgeordnetenrechte verletzt wurden. Darüber hat das BVerfG bislang noch nicht entschieden. Das heißt: Der Ball liegt zunächst beim Gesetzgeber in Gestalt des Bundestags, wird aber dann weitergespielt.
Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft treten. Auch dann ist es aber noch möglich, dass es nachträglich vom BVerfG umfänglich überprüft werden kann. So oder so wird das BVerfG zum GEG eines Tages das entscheidende Wort haben - unabhängig von der heutigen Abstimmung.
Celine Löffelhardt und Christoph Schneider arbeiten in der ZDF-Fachredaktion Recht & Justiz
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