Droht vielen Diesel-Autos das Aus? (Archiv)
Quelle: dpa
"Irreführend" - so bezeichnet EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton Verkehrsminister
Volker Wissings Aussagen in einem Brandbrief an die EU-Kommission. Der FDP-Politiker warnte vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen.
Deshalb will die Kommission der
EU auch Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht nachträglich ändern, heißt es in einem Brief von Breton an Wissing. Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen ergreifen, "die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden". Aber worum geht es überhaupt?
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Ältere Diesel-Pkw erfüllen neue Schadstoffwerte nicht
Hintergrund ist ein Verfahren vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Kern geht es dabei um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen:
- Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen eingehalten werden. Das passiert in Testzentren.
- Infolge des Dieselskandals wurden auch Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb entwickelt.
- Laut Kommission entschied der EuGH bereits in einem früheren Urteil, dass sich die Emissionsprüfungen nicht mehr auf Labortests beschränken dürfen.
- Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind durch Testzentren zugelassen und erfüllen die Richtwerte des Tests unter Realbedingungen nicht.
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Wissing: Millionen Autos droht Stilllegung
In dem Gerichtsverfahren vertrat die EU-Kommission laut Wissing die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten würden.
- Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei sogenannten Volllastfahrten mit Steigung einzuhalten wären - also etwa wenn ein Auto voll beladen bergauf fährt und dabei vergleichsweise mehr Schadstoffe ausstößt.
- Wissing zufolge ist dies nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar. Sämtliche Euro-5-Genehmigungen würden infrage gestellt. Auch Konsequenzen für Euro-6-Fahrzeuge seien nicht ausgeschlossen.
- "Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung", so Wissing in seinem Brief.
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EU-Kommission widerspricht Wissing
Genau diese Aussagen bezeichnet EU-Kommissar Breton als "irreführend". Die Kommission habe lediglich festgestellt, "dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen", ergänzte ein Sprecher. Damit sei nicht jede Fahrsituation gemeint.
Auch habe die Behörde ihren Standpunkt in dieser Frage nie geändert. Breton schrieb: "Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die
saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern."
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Verkehrsministerium sieht seine Sorgen bestätigt
Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, der Minister sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Die Kommission betone zwar, dass sie gegenüber den Autoherstellern und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane.
Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen würde, betonte eine Sprecherin.
Quelle: dpa