Gericht: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

    Gerichtsurteil:Bayern: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

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    Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD beobachten. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage dagegen ab.

    Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten
    Der Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten.
    Quelle: imago/ZUMA Wire

    Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück.
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    In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen. 

    Chatprotokolle und Redeauszüge zusammengetragen

    Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.
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    Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen.
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    Quelle: ZDF, dpa
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