Nazi-Parole: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt

    Wegen Nazi-Parole:AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt

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    Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu knapp 17.000 Euro Geldstrafe.

    Björn Höcke
    Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist erneut wegen einer verbotenen Nazi-Parole verurteilt worden. Das Landgericht Halle hat eine Geldstrafe in Höhe von 16.900 Euro verhängt. 01.07.2024 | 0:20 min
    Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-jährige Politiker der AfD wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
    Der Vorsitzende Richter Jan Stengel sagte, eine Freiheitsstrafe sei für das Gericht nicht angezeigt. Höckes Täterschaft sei aber nicht in Zweifel zu ziehen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

    "Alles für…" und Höckes Chor in Gera

    Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs "Alles für Deutschland" aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole.
    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine "geradezu einladende Armbewegung" gemacht. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
    Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, "sondern eher mimische Zustimmung". Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Verteidiger hatten Freispruch gefordert.
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    Höcke: "Ich bin unschuldig"

    Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen.
    Die Verteidiger sowie Höcke selbst forderten einen Freispruch. Der Politiker, der bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei antritt, sagte:

    Ich bin unschuldig und bitte um Freispruch.

    Björn Höcke, Thüringer AfD-Landeschef

    Höcke bereits zuvor wegen Nazi-Spruch verurteilt

    Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.
    Main proceedings against AFD politician for using symbols of unconstitutional and terrorist organizations at Halle Regional Cour
    Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.14.05.2024 | 2:20 min
    Quelle: dpa
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