Einsamkeit als Motiv:Trucker wirft mit faustgroßen Steinen auf Pkw
Ein Lkw-Fahrer, der gezielt faustgroße Steine auf entgegenkommende Autos warf, hat ein Geständnis abgelegt. Ihm sei langweilig gewesen, die Einsamkeit habe er nicht ertragen.
Der Lkw-Fahrer soll faustgroße Steine auf entgegenkommende Autos geworfen und den Tod von Menschen in Kauf genommen haben.
Quelle: dpa
Ihm wurde vorgeworfen, aus seiner Fahrerkabine heraus faustgroße Steine auf bis zu 120 Kilometer pro Stunde fahrende Fahrzeuge geworfen haben: Jetzt hat der Lkw-Fahrer im Prozess gestanden.
Ihm sei einfach langweilig gewesen, sagt der angeklagte Lasterfahrer dem Richter. Sein Verteidiger sagte, er sei mit der "Einsamkeit des Fernfahrers nicht zurechtkommen. Infolge seiner Steinwürfe wurden drei Frauen und ein Mann verletzt. Vor dem Augsburger Landgericht in
Bayern muss sich der 49-Jährige seit Donnerstag wegen zehnfachen Mordversuchs verantworten.
Faustgroße Steine auf entgegekommende Autos geworfen
Monatelang soll der Mann während der Fahrt aus seinem Lkw heraus faustgroße, bis zu 100 Gramm schwere Steine auf entgegenkommende Autos geschleudert haben. In mehreren Fällen wurden die Windschutzscheiben zertrümmert, in einem Fall sogar durchschlagen.
Laut Anklage hatten sich die Taten zwischen Juni 2022 und Februar 2023 auf den autobahnähnlichen Bundesstraßen 2 und 17 im Norden von Augsburg ereignet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zumindest in einigen Fällen in Kauf nahm, dass andere Fahrer und Fahrerinnen durch den Stein möglicherweise getötet werden oder sich derart erschrecken, dass es
zu tödlichen Unfällen kommt.
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Staatsanwaltschaft: Ursprünglich 51 Steinwürfe angeklagt
Die Polizeiinspektion Gersthofen hatte damals zusammen mit der Augsburger Kripo und mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamtes mit großem Aufwand die Strecken überwacht, um den Steinewerfer zu fassen. Der 49-Jährige, der Material für ein Bauunternehmen fuhr, soll immer noch weitergemacht haben, obwohl die Fälle längst durch die Medien gingen. Der Rumäne erklärte es damit, dass er kaum Deutsch spreche und die Berichte daher nicht wahrgenommen habe.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft wegen 51 Steinwürfen geklagt. Als die Strafkammer die Anklage prüfte, gab es bereits Gespräche zwischen den Richtern, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger. Der Staatsanwalt machte damals klar, dass er mindestens neun Jahre Haft für angemessen halte. Wenn es allerdings ein Geständnis gebe, sei auch eine Gefängnisstrafe unter sechs Jahren denkbar.
Letztlich wurde der Großteil der Fälle dann bereits vor dem Prozess eingestellt, zwölf blieben übrig - in zehn davon steht der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum. Es handelt sich um die Fälle, in denen die entgegenkommenden Pkw etwa mit Tempo 120 besonders schnell waren. Weitere Würfe ereigneten sich in Zonen, in denen auf den Bundesstraßen nur 60 oder 80 km/h gefahren werden darf.
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Motiv: "Einsamkeit des Fernfahrers"
Bereits wenige Wochen vor dem Prozess hatte der Berufsfahrer dann die zwölf Würfe schriftlich eingeräumt, am Donnerstag las sein Verteidiger diese Erklärung nochmals vor. Demnach sei der Beschuldigte mit der "
Einsamkeit des Fernfahrers" nicht zurechtgekommen. Denn der Mann sei teils 500 Kilometer am Tag mit seinem Transporter unterwegs gewesen, bis zu zwölf Stunden am Stück. Eine Rechtfertigung oder Entschuldigung solle das aber nicht sein.
Anschließend beantwortete der Angeklagte noch Fragen des Gerichts, blieb aber wortkarg. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er tatsächlich Scheiben zerstört und Menschen verletzt habe, meinte der Mann. Sonst hätte er aufgehört. Auch seine Motivation konnte der 49-Jährige nicht richtig erklären. Er sprach davon, dass er seinen Ärger loswerden wollte.
Unklar blieb ebenfalls, wie gezielt der Kraftfahrer die Opfer anvisiert hat. Zu der Größe der Steine gab es zudem unterschiedliche Angaben. Der Angeklagte sprach von lediglich nussgroßen Kieselsteinen. Um solche Fragen zu klären, hat die Strafkammer noch fünf weitere Verhandlungstage geplant. Anfang Februar könnte es dann das Urteil geben.
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Quelle: dpa