Impfausweis eines Patienten in Potsdam, Brandenburg.
Quelle: dpa
Ein Arzt aus Recklinghausen, der rund 400
Corona-Impfungen bescheinigt hat, ohne geimpft zu haben, ist zum zweiten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil der Richter am Landgericht Bochum am Donnerstag: zwei Jahre und drei Monate Haft.
Der Angeklagte hatte gestanden,
den Corona-Impfstoff zwar bezogen, aber nicht eingesetzt zu haben. Trotzdem hatten seine Patienten die entsprechenden Aufkleber, Stempel und Unterschriften in ihren Impfpässen erhalten.
Die Corona-Infektionszahlen sind zwar noch niedrig, dennoch empfiehlt die Stiko eine Impfung für Risikogruppen ab 60 mit Vorerkrankungen. 18.09.2023 | 1:41 min
400 Bescheinigungen ohne Impfung
Der 67-jährige Mediziner war schon im Juni diesen Jahres wegen gleich gelagerter Fälle zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Aus beiden Strafen muss nun eine andere Kammer nachträglich eine Gesamtstrafe bilden. Insgesamt hat der Arzt rund 400 Patienten Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne sie geimpft zu haben.
In beiden Prozessen wurde er wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Mediziner saß bis Donnerstag in U-Haft, kam aber nach dem Urteilsspruch vorerst auf freien Fuß.
Quelle: dpa