Strafzettel im Ausland: Was tun nach einem Knöllchen?
FAQ
Strafzettel im Ausland:Achtung bei Knöllchen im Urlaub
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Sie sind ein fieses Feriensouvenir - Strafzettel aus dem letzten Urlaub. Einfach wegwerfen sollte man sie aber auch nicht - diese Regeln gelten bei Bußgeldern aus dem Ausland.
Strafzettel aus dem Urlaub können einen auch in der Heimat erreichen. (Archivbild)
Quelle: imago
Wer im Urlaub geblitzt wurde und sich mit einer Flucht über die Grenze dem Bußgeld entziehen will, dem droht zu Hause möglicherweise ein böses Erwachen. Strafzettel müssen teilweise nämlich auch in Deutschland bezahlt werden. Diese Regeln gelten.
Bußgelder EU-weit geregelt
Ein Abkommen zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union erlaubt es, ausländische Bußgelder auch im Heimatland der Belangten zu vollstrecken. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz dafür zuständig. Es überprüft, ob ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, ob den Reisenden die Verfahrensdokumente in der jeweiligen Landessprache vorgelegt wurden und ob es die Gelegenheit gab, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
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Ist das der Fall müssen Bußgelder ab 70 Euro inklusive der Verfahrenskosten auch von Deutschland aus bezahlt werden. Eine Ausnahme gilt dabei für Österreich. Das Land kann Bußgelder ab 25 Euro einfordern.
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Nicht alle Länder dürfen Bußen einfordern
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, "dass Großbritannien infolge des Brexits aktuell keine Bußen oder Strafen wegen Verkehrsübertretungen mehr einfordern darf". Auch Bußgelder aus anderen nicht EU-Ländern wie Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden.
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Grundsätzlich können die Strafen und Bußgelder im Ausland deutlich höher ausfallen als zu Hause. Wer 20 km/h zu schnell fährt, müsse in Italien mit mindestens 175 Euro rechnen und in Norwegen mit 585 Euro, erklärt der ADAC. In Deutschland kommen Autofahrer mit 70 Euro noch gut weg.
Knöllchen: Strafe im nächsten Urlaub fällig
In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. Rechtskräftige Geldbußen verjährten in Italien erst nach fünf und in Spanien nach vier Jahren. Bei Kontrollen im Urlaubsland könnten ausstehende Zahlungen auffallen und auch die Passkontrolle am Flughafen könnte zum Problem werden, so der ADAC.
Wer die Geldbuße zügig bezahle, könne zudem auf teils "hohe Rabatte" hoffen. Je nach Art des Vergehens gebe es bis zu 50 Prozent Nachlass. Besonders großzügig zeigten sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
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Strafe im Ausland: Vorsicht bei Inkassofirmen
Knöllchen für Parksünder oder Mautpreller seien in vielen EU-Staaten keine klassischen Bußgelder, die von öffentlichen Stellen verhängt werden, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum. "Vielmehr handelt es sich um private Forderungen, zum Beispiel von Straßenbetriebsgesellschaften", die von Inkassofirmen eingetrieben werden.
Auch Kommunen sind bei Bußgeldern dazu übergegangen, private Firmen zu beauftragen, wie die Verbraucherschützer ausführen. Unter Umständen könne es dadurch zu unberechtigt hohe Forderungen kommen. Das Europäische Verbraucherzentrum erklärt:
Weitere Gebühren, beispielsweise für die Ermittlung des Fahrzeughalters, sind gesetzlich geregelt und liegen bei rund fünf Euro.
Aktuell kann Reisenden zwar ein Fahrverbot im Urlaubsland ausgesprochen werden, im Heimatland gilt dieses dann aber nicht. Künftig könnte sich das ändern: Ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission sehe vor, dass Fahrverbote künftig in allen EU-Staaten gelten sollen, erklärt der ADAC. Nach Ansicht des Automobilclubs sei das eine gute Maßnahme, die zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitrage.