Ampel und Union wollen Verfassungsgericht besser schützen
Muss das Bundesverfassungsgericht besser vor dem Einfluss extremer Parteien geschützt werden? Darüber diskutiert ZDFheute live mit Marie Müller-Elmau vom Thüringen-Projekt bei Verfassungsblog.de und mit dem Juristen Ulf Buermeyer.
Politiker der Ampel-Parteien wollen das Verfassungsgericht mit einer Grundgesetzänderung stärker vor möglichen Entmachtungsversuchen schützen. Auch die Union zeigt sich offen dafür:
Vor Angriffen auf den Rechtsstaat und die Gerichte warnte zuletzt auch die Bundesinnenministerin:
Zurückhaltender äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag:
Man könne in die Stärke des Verfassungsorgans Bundesverfassungsgericht vertrauen. Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten derweil unter Berufung auf Koalitions- und Oppositionskreise, die Ampel-Fraktionen und die Union seien sich bei der Frage "im Prinzip" einig.
Justiz in Polen als warnendes Beispiel
Die Grundgesetzänderung solle bald kommen. Ziel sei, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter den Druck der damals regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geraten war.
Wie gefährdet ist der Rechtsstaat? Sind Gerichte ausreichend vor dem Einfluss von Extremisten geschützt? Wie nehmen Extremisten die Gerichte gezielt ins Visier? Welche Szenarien sind denkbar?
AfD-Richter im bayerischen Landtag gewählt
In der vergangenen Woche hat der bayerische Landtag für Aufsehen gesorgt: Das Landesparlament hat 15 neue Verfassungsrichter gewählt - dabei votierten sowohl CSU als auch Freie Wähler für zwei AfD-Kandidaten. Wolfram Schubert und Rüdiger Imgart wurden als ehrenamtliche Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU rechtfertigte die Zustimmung der beiden Regierungsparteien. Eine Verfassungskrise hätte verhindert werden müssen:
Die beiden AfD-Kandidaten wurden bereits 2018 in das Ehrenamt gewählt - ein Aufschrei blieb damals aus. Auch eine Änderung gesetzlicher Grundlagen für die Wahl, die jetzt diskutiert werden, wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht angestoßen.
Doch heute ist die Lage eine andere: Inzwischen wird die AfD in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet. Allerdings gibt es nicht nur in Bayern von der AfD benannte Richter. Auch in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder Hessen ist das der Fall.
Mit Material von dpa und AFP
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