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ZDF-Fernsehrat genehmigt Haushalt - Lebhafte Debatte über Verfassungsbeschwerde

Rückblick auf die Sitzung vom 13. Dezember 2024

Für das ZDF endet dieses Jahr mit Erfolgsmeldungen: Das Hauptprogramm bleibt Marktführer im deutschen TV, jüngere Zuschauer kamen hinzu und die Nutzung des Programms stieg. Der ZDF-Fernsehrat hat in seiner Sitzung aber vor allem die nähere Zukunft in den Blick genommen. Im Zentrum stand der Haushalt für das kommende Jahr.

Typical ZDF-Fernsehratssitzung: Fernsehratsmitglieder unscharf von hinten während einer Sitzung
Archivfoto: Fernsehratsmitglieder während einer Plenarsitzung.
Quelle: ZDF/M.v. Lachner

KEF-Empfehlung als Grundlage

Bei Vorstellung des Budgets betonte ZDF-Intendant Norbert Himmler, dass die Verschlankungspläne beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits Teil des Haushalts seien. So werden beispielsweise die Mediatheken von ARD und ZDF zu einer Streaming-Plattform vereint. Er betonte erneut und sehr ausdrücklich die Bedeutung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Senders. Dem insgesamt ausgeglichenen Haushaltsplan liegt der von der KEF empfohlene Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 18,94 Euro zugrunde. Diesen haben die Länder allerdings nicht bestätigt, wogegen ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Im Anschluss folgte eine lebhafte Diskussion. Insbesondere die Verfassungsklage und eine mögliche Rücknahme wurden von den Fernsehräten kontrovers und vielschichtig diskutiert. Fernsehrat Steffen Kampeter bezeichnete die Verfassungsbeschwerde und insbesondere "das Timing" als "schweren politischen Fehler". Sie erschwere eine einvernehmliche Lösung mit den Ländern. Auch Nathanael Liminski, der das Land Nordrhein-Westfalen im Fernsehrat vertritt, kritisierte den Zeitpunkt der Beschwerde und forderte mehr Miteinander zwischen den Senderverantwortlichen und der Politik und weniger "Schwarze-Peter-Spiele" - schließlich gehe es um eine dauerhafte Akzeptanz und langfristig stabile Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese könne man nicht vor Gericht erstreiten.

Bereichernde Debatte

In der Debatte wurde aber auch auf die aktuell geltende Rechtslage verwiesen, die eben gerade die KEF-Empfehlung als Grundlage der Finanzierung der Sender vorsehe. So zeigte sich etwa die stellvertretende Fernsehratsvorsitzende Katrin Kroemer darüber irritiert, dass die Akzeptanz überhaupt mit der Beitragsfrage vermischt werde. Einigkeit herrschte über die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie. Auch die Qualität der Diskussion wurde ausdrücklich gelobt. Fernsehrätin Christiane Schenderlein nannte sie mit ihren "klugen Wortbeiträgen" bereichernd. Wiederholt wurde auch die Einigung der Länder zu einer perspektivischen Finanzierung befürwortet. Nathanael Liminski betonte, dass mit seiner Zustimmung zum Haushaltsplan keine Befürwortung eines Anstiegs des Beitrags einherginge. Vielmehr sei in den kommenden zwei Jahren auf die Rücklagen zurückzugreifen, so wie es auch der Beschluss des Verwaltungsrates vorsehe. Nach einer kurzen Pause zur Klärung der Position der Ländervertreter hat der Fernsehrat den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2025 einstimmig genehmigt.

Ein weiterer Punkt der Fernsehratssitzung war die so genannte Selbstverpflichtungserklärung und der Abschlussbericht der vom Fernsehrat beauftragten Sachverständigen. Hier wurde einmal mehr deutlich, dass die vom ZDF in seiner "Selbstverpflichtungserklärung 2023/2024" gesetzten Ziele größtenteils erreicht worden sind. Diese positive Bilanz zog zunächst ZDF-Intendant Norbert Himmler und gab damit den Auftakt für vielfältige Meinungsbeiträge der Fernsehräte. Ziel der übergeordneten Strategie 'Ein ZDF für alle' ist es, allen Menschen ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot zu machen. Himmler erläuterte: "In den vergangenen zwei Jahren sind wir konsequent diesen Weg gegangen. Mit Erfolg: Trotz starker Konkurrenz vor allem auf dem Streamingmarkt behauptet das ZDF die Marktführerschaft, gewinnt mehr jüngere Zuschauerinnen und Zuschauer hinzu und wächst deutlich in der ZDFmediathek und auf Social Media."

Auf großes Interesse insbesondere bei den neuen Mitgliedern des Fernsehrates stieß der Bericht der Jugendschutzbeauftragten Karin Breckwoldt. Sie erläuterte ausführlich und mit vielen Beispielen die vier Ebenen des Jugendmedienschutzkonzeptes. Dazu gehören die gesetzliche Ebene, der technische Jugendmedienschutz im ZDF, der inhaltliche Jugendmedienschutz sowie der präventive Jugendmedienschutz. In der Prävention sollen Kinder und Jugendliche ermächtigt werden, selbstwirksam mit Inhalten umzugehen. Breckwoldt verwies auf den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der insbesondere den technischen Jugendmedienschutz in den Vordergrund rückt und auch den Eltern eine aktive Rolle zuspricht. Es soll mit einer so genannten One-Button-Lösung auf allen Endgeräten eine neue technische Lösung eingeführt werden, mit der Eltern leichter technische Schutzmaßnahmen aktivieren können. So kann geräteübergreifend der Jugendschutz in einem Haushalt von den Erziehungsberechtigten aktiviert bzw. deaktiviert werden. Fernsehrätin Petra Wassmann, die "selber aus dem Schuldienst kommt", ergänzte, dass sie wisse, wie Eltern manchmal von der Technik überfordert seien. Eine bereits eingebaute Lösung die es Eltern ermöglicht, ohne große Vorkenntnisse aktiv zu werden, sei daher von Vorteil. Der Bericht wurde mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Gerda Hasselfeldt resümierte, es sei den Fernsehräten deutlich geworden, dass das ZDF und der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunkbereich eine herausragende Rolle und Funktion habe. Was das ZDF in Sachen Jugendmedienschutz leiste, "ist für die gesamte Gesellschaft von großer Bedeutung", so die Vorsitzende des Fernsehrates.

Insgesamt neun Programmbeschwerden rege debattiert

Außerdem befassten sich die Fernsehräte mit insgesamt neun Programmbeschwerden, von denen einige rege diskutiert wurden. Letztendlich wurde eine Beschwerde für erledigt erklärt, da dem Vorbringen bereits durch den Intendanten abgeholfen wurde. Die übrigen Beschwerden wurden als "unbegründet" zurückgewiesen, da keine Verletzung der Programmgrundsätze festgestellt wurde. Eine Kontroverse entspann sich an der Programmbeschwerde vom April 2024 zur Sendung "Die Spur - Wurst unter Verdacht - Tönnies, dubiose Lieferanten und Billigpampe". Hierbei ging es u.a. um die Verwendung des Begriffs Separatorenfleisch. Katrin Kroemer (DJV) erklärte die differenzierte Bewertung des Beschwerdeausschusses ausführlich, wonach die Autoren des Beitrags transparent die Stationen ihrer Recherchearbeit nachzeichneten. Sie hätten Expertinnen und Experten sowie die zuständigen Behörden befragt und aus Unterlagen zitiert, aber auch der Tönnies Unternehmensgruppe breiten Raum für eine Stellungnahme gegeben. Demgegenüber sagte Fernsehrat und Arbeitgebervertreter Steffen Kampeter: "Ich stimme Katrin Kroemer zu, dass zu einer Wirtschaftsberichterstattung auch die kritische Beurteilung kritischer Sachverhalte gehört." Allerdings appelliere er an einen besonders hohen Qualitätsanspruch, den es gerade für eine Verdachtsberichterstattung geben müsse. Im Ergebnis stellten die Fernsehräte einvernehmlich fest, dass der Titel zu "reißerisch" gewesen sei und baten die Redaktion, darauf in Zukunft zu achten.

Außerdem befasste sich der ZDF-Fernsehrat mit dem Sport im ZDF sowie mit Stand und Entwicklung von ZDFneo bzw. von funk. So baute ZDFneo seinen Erfolg weiter aus. Die ZDFneo-Formate erzielen in der ZDFmediathek ein tägliches Sehvolumen von durchschnittlich 18,75 Millionen Minuten. Die Nutzung des Content-Netzwerkes funk ist im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozentpunkte gestiegen; in der Altergruppe der 14- bis 19-Jährigen sogar um elf Prozentpunkte.

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