Fernsehrat:Plenarsitzungen
Der ZDF-Fernsehrat tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die Fernsehratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden im Livestream übertragen.
Fernsehratssitzung im Konferenzzentrum des Mainzer Sendezentrums.
Quelle: ZDF/Maximilian von Lachner
Nur in Einzelfällen, beispielsweise bei vertraulichen Themen wie Personalangelegenheiten oder besonderen Aspekten der Unternehmensstrategie, können Tagesordnungspunkte in nicht-öffentlicher Sitzung beraten werden.
Die Termine für 2025 sind:
- 28. März
- 18. Juli
- 19. September
- 12. Dezember
Besuch der Fernsehratssitzung
Die nächste Sitzung des Fernsehrates findet am 28. März 2025 von 09.00 Uhr – ca. 13.00 Uhr statt. Im Vorfeld der Sitzung konnten Sie sich zum Besuch vor Ort anmelden. Wir bitten die von uns per Mail bestätigten Besucher, sich bis spätestens 08.30 Uhr an der Hauptpforte anzumelden. Bitte bringen Sie einen Personalausweis mit. Besucher, die nach 08.30 Uhr erscheinen, können aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingelassen werden. Wir können leider nur eine begrenzte Anzahl an Besucherplätzen vor Ort anbieten. Alternativ können Sie sich ohne Anmeldung unter dem Livestream einwählen.
Ergänzend sei auf die Regeln der Geschäftsordnung des Fernsehrats hingewiesen, insbesondere
§ 9
Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, Niederschriften, Verlautbarungen
(1) Die Sitzungen des Fernsehrates sind öffentlich. Einzelne Tagesordnungspunkte können nicht-öffentlich beraten werden, wenn dies durch Vertraulichkeitserfordernisse veranlasst ist. Das gilt insbesondere, wenn sie Personalangelegenheiten, vertrauliche Verträge, vertrauliche Aspekte der Unternehmensstrategie und -politik des ZDF oder seiner Tochtergesellschaften betreffen oder Belange des Datenschutzes berührt sind.
(2) Der Fernsehrat sieht für seine Sitzungen Räume vor, die die Teilnahme der Öffentlichkeit in angemessenem Umfang ermöglichen. Die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Sitzungen des Fernsehrates erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Ton- und Bildaufnahmen sind unzulässig. Der Vorsitzende hat die Sitzungsgewalt. Er kann Zuhörer ausschließen, die Beifall oder Missbilligung äußern, die Sitzung stören oder sich in anderer Weise ungebührlich benehmen.
(…)
§ 9
Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, Niederschriften, Verlautbarungen
(1) Die Sitzungen des Fernsehrates sind öffentlich. Einzelne Tagesordnungspunkte können nicht-öffentlich beraten werden, wenn dies durch Vertraulichkeitserfordernisse veranlasst ist. Das gilt insbesondere, wenn sie Personalangelegenheiten, vertrauliche Verträge, vertrauliche Aspekte der Unternehmensstrategie und -politik des ZDF oder seiner Tochtergesellschaften betreffen oder Belange des Datenschutzes berührt sind.
(2) Der Fernsehrat sieht für seine Sitzungen Räume vor, die die Teilnahme der Öffentlichkeit in angemessenem Umfang ermöglichen. Die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Sitzungen des Fernsehrates erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Ton- und Bildaufnahmen sind unzulässig. Der Vorsitzende hat die Sitzungsgewalt. Er kann Zuhörer ausschließen, die Beifall oder Missbilligung äußern, die Sitzung stören oder sich in anderer Weise ungebührlich benehmen.
(…)
Dokumente der Sitzungen
Tagesordnungen, Zusammenfassungen mit Themen und Beschlüssen sowie weitere Informationen zur Sitzung werden hier veröffentlicht.