Die neuen Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote dienen für Dr. Achim Dercks „dem Fernsehrat als Grundlage für seine staatsvertragliche Aufgabe der Programmüberwachung und der Bewertung von Programmbeschwerden.“ Er erklärt, warum auch einiges in bewährter Form erhalten bleibt.
#Fernsehrat: Der Ausschuss für „Strategie und Koordinierung“ des Fernsehrates hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv in einer Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung der „Richtlinien für die Sendungen und Telemedienangebote des ZDF“ beschäftigt. Diese haben sich seit 2009 nicht mehr geändert. An welchen Punkten hatten Sie am deutlichsten Überarbeitungsbedarf gesehen?
Dr. Achim Dercks: Es war wichtig, die Programmrichtlinien rechtlich, sprachlich und inhaltlich zu aktualisieren. Insbesondere mit Blick auf die im Medienstaatsvertrag geforderten Qualitätsstandards und standardisierten Prozesse zu deren Überprüfung bestand Änderungsbedarf. Auch wurden die Regeln neu gegliedert in vier thematische Bereiche. Ein eigenes Kapitel „Qualitätsstandards“ behandelt dabei die inhaltlichen und fachlichen Standards für die Angebote des ZDF im Programm- und Telemedienbereich.
#Fernsehrat: Inwiefern hat der Fernsehrat überhaupt mit Programmrichtlinien zu tun, und wozu braucht es gute und zeitgemäße Richtlinien?
Dercks: Die zu beschließenden „Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote (Sendungen und Telemedien)“ dienen dem Fernsehrat als Grundlage für seine staatsvertragliche Aufgabe der Programmüberwachung und der Bewertung von Programmbeschwerden. Die bewährte Formulierung der Richtlinien in Form genereller Kriterien statt detaillierter Einzelfallregelungen haben wir bewusst beibehalten. Sie sind damit für den Fernsehrat neben der Selbstverpflichtungserklärung eine wichtige Basis für die Qualitätsbewertung der ZDF-Angebote.
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#Fernsehrat: Die Änderungen der Programmrichtlinien tragen auch einer veränderten und vielfältigeren Lebenssituation Rechnung. Was genau bedeutet das, und können Sie ein Beispiel nennen, inwiefern die Richtlinien hier geändert werden?
Dercks: Konkret zeigt sich das in offenen Formulierungen, damit sich die größere Vielfalt der heutigen Gesellschaft wiederfindet und sich möglichst viele Menschen in unterschiedlichen Lebensformen angesprochen fühlen: „Die Angebote richten sich an Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft. Sie bilden dabei die gesellschaftliche Vielfalt ab und thematisieren die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten.“
In der neu gefassten Regelung werden z. B. neben der Ehe auch weitere Formen des Zusammenlebens von Menschen berücksichtigt. Auch wird das Thema des gesellschaftlichen Zusammenhalts aufgegriffen, indem Angebote das wechselseitige Verständnis für unterschiedliche Lebenssituationen in der Gesellschaft fördern sollen.
#Fernsehrat: Im Entwurf der überarbeiteten Programmrichtlinien waren offenbar auch Ergänzungen notwendig. Welche Ergänzungen sind das genau?
Dercks: Dem Text wurde eine neue Präambel vorangestellt, die grundsätzliche Ziele zusammenfasst. Ergänzt wurde der Entwurf vor allem um Passagen zur Wirkung von Gewaltdarstellungen, zu Hybridformaten mit informierenden und unterhaltenden Elementen und eigenen Beiträgen von Mitarbeitenden und Dritten auf Drittplattformen.
Zur Person:
Dr. Achim Dercks hat Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Köln und Paris studiert. Seit 2004 ist er stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Seit 2005 ist er zugleich Geschäftsführer der DIHK Service GmbH. Zuvor war er von 2002-2004 Leiter des Büros für Präsidialangelegenheiten, Arbeitsmarkt und Gesellschaftspolitik. Dr. Dercks ist seit 2005 Mitglied im Fernsehrat als Vertreter der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Im Fernsehrat wirkt er als Mitglied im Erweiterten Präsidium, Vorsitzender des Ausschusses für Strategie und Koordinierung sowie als Mitglied im Programmausschuss Chefredaktion mit.