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Die Ausschüsse des ZDF-Fernsehrates

Der Fernsehrat hat zu Beginn seiner XVII. Amtsperiode ständige Ausschüsse gebildet. Sie sind jeweils für bestimmte Bereiche des ZDF zuständig. Dadurch können sich die Ausschüsse mit einem breiteren Themenspektrum befassen als das Fernsehratsplenum. Die meisten Vorlagen für das Plenum werden von den zuständigen Ausschüssen vorberaten.

Die Ausschüsse tagen in der Regel jeweils vier Mal im Jahr, immer zeitnah vor einer Plenarsitzung. Aufgaben sind insbesondere die Programmberatung des Intendanten, die Beobachtung und Überwachung der Programme, die Vorbereitung von Sachberatungen sowie die Prüfung von Programmbeschwerden. Zusätzlich zu den Ausschüssen gibt es das Erweiterte Präsidium.

Ausschuss für Strategie und Koordinierung

Dieser Ausschuss bereitet Fragen rund um die Rechtsgrundlagen und Richtlinien vor. Das betrifft neben den Richtlinien für das Programm auch mögliche Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung des Fernsehrates. Außerdem ist er zuständig für juristische Fragen sowie medienpolitische und unternehmensstrategische Themen. Er regelt die Arbeitsverfahren des Fernsehrates und koordiniert die Arbeit der anderen Ausschüsse.

Ausschuss für Finanzen, Innovation und Digitalisierung

Der Ausschuss ist zuständig für die Vorberatung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses. In diesem Zusammenhang berät er auch über die Entlastung des Intendanten und legt dem Fernsehratsplenum eine entsprechende Beschlussempfehlung vor. Weitere Aufgaben sind u. a. die Begleitung von technischen Entwicklungen z. B. zur ZDFmediathek, Drittplattformen und deren Bedeutung, Einsatz von KI, weitere Entwicklung der Empfehlungssysteme, die Beobachtung und Überwachung der Programme des Werbefernsehens sowie die Erörterung medientechnologischer Entwicklungen.

Programmausschuss Chefredaktion

Arbeitsfeld des Ausschusses sind alle Programme, die in der Chefredaktion des ZDF verantwortet werden. Dies schließt die Arbeit der Mitarbeiter in den In- und Auslandsstudios sowie den Digitalkanal ZDFinfo ein. Neben der Beobachtung und Überwachung der Programme berät der Ausschuss auch über Programmbeschwerden, die sich auf Sendungen der Chefredaktion beziehen und bereitet als Beschwerdeausschuss eine Beschlussempfehlung für das Fernsehratsplenum vor.

Programmausschuss Programmdirektion

Der Ausschuss ist zuständig für die Beobachtung und Überwachung aller Programme, die innerhalb der Programmdirektion des ZDF erstellt und verantwortet werden. Das betrifft auch den Digitalkanal ZDFneo. Als Beschwerdeausschuss berät er auch die Programmbeschwerden zu diesen Programmen und bereitet die Aussprache im Fernsehratsplenum vor.

Erweitertes Präsidium

Das Erweiterte Präsidium garantiert die schnelle Handlungsfähigkeit des Fernsehrates. Es kann in Ausnahmefällen dessen Aufgaben vorübergehend wahrnehmen. Dies ist in § 8 der Geschäftsordnung des Fernsehrates geregelt. Das Erweiterte Präsidium kann vorläufige Maßnahmen treffen, wenn bei dringenden Fragen der Fernsehrat nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen kann oder eine außerordentliche Sitzung des Plenums unangemessen wäre.

Ein Archiv aller Ausschuss-Dokumente finden Sie hier.

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