Haben Sie Fragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik zu einem Angebot des ZDF, dem ZDF als Sender oder Anregungen, Kommentare zum ZDF-Programm oder wünschen Sendemitschnitte oder Autogrammkarten? Dann wenden Sie sich bitte an den ZDF Zuschauerservice.
Telefon-Service: +49 (0) 6131-70-12161
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Postanschrift:
Zuschauerservice
ZDF Service GmbH
Otto-Schott-Straße 9
55127 Mainz
Eine der zentralen Aufgaben des Fernsehrates ist es, die Programme und Onlineangebote des ZDF zu beaufsichtigen. Hierzu gehören das ZDF-Hauptprogramm, die Digitalkanäle ZDFinfo und ZDFneo sowie das Internetangebot des ZDF. Ebenso beaufsichtigt der Fernsehrat die Inhalte, die das ZDF für die Partnerprogramme 3sat, ARTE, KiKA und PHOENIX sowie das ARD/ZDF-Onlineangebot funk beisteuert. Grundlage für die Beurteilung sind die Richtlinien und staatsvertraglichen Bestimmungen, insbesondere die vom Fernsehrat erlassenen Richtlinien für Sendungen und Telemedienangebote und die Richtlinien für den Jugendschutz. Zuschauer können sich hierzu mit Eingaben an den Fernsehrat wenden. Besondere Regularien gelten für förmliche Programmbeschwerden.
Programmbeschwerden gemäß § 21 ZDF-Satzung
Das Verfahren für Programmbeschwerden ist in der ZDF-Satzung in § 21 und in den Verfahrensgrundsätzen geregelt. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen. Außerdem muss eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien dargelegt werden. Solche Beschwerden können per Post oder über Beschwerdeformulare eingereicht werden.
Stufen der förmlichen Programmbeschwerde
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Beschwerdeberichte
Die Fernsehratsvorsitzende berichtet in jeder Sitzung des Fernsehrates über Anzahl und Inhalt von Beschwerden, sowie sonstiger Eingaben mit Programmbezug, die an den Fernsehrat gerichtet sind (§ 21 Abs. 4 ZDF-Satzung).
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Mehrfach- und Massenbeschwerden
Wenn mehrere Beschwerden über ein Programm eingehen, kann die Vorsitzende des Fernsehrates beschließen, diese gesammelt zu behandeln. Dabei wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde ausgewählt. Die anderen Beschwerdeführer werden über den Fortgang des Verfahrens informiert. Zur Unterscheidung: Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.
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