Fernsehrat:Eingaben / Beschwerden
Eine förmliche Programmbeschwerde an den Fernsehrat muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen.
Haben Sie Fragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik zu einem Angebot des ZDF, dem ZDF als Sender oder Anregungen, Kommentare zum ZDF-Programm oder wünschen Sendemitschnitte oder Autogrammkarten? Dann wenden Sie sich bitte an den ZDF Zuschauerservice.
Telefon-Service: +49 (0) 6131-70-12161
Mail: Zuschauerservice@zdf-service.de
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Postanschrift:
Zuschauerservice
ZDF Service GmbH
Otto-Schott-Straße 9
55127 Mainz
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Eine der zentralen Aufgaben des Fernsehrates ist es, die Programme und Onlineangebote des ZDF zu beaufsichtigen. Hierzu gehören das ZDF-Hauptprogramm, die Digitalkanäle ZDFinfo und ZDFneo sowie das Internetangebot des ZDF. Ebenso beaufsichtigt der Fernsehrat die Inhalte, die das ZDF für die Partnerprogramme ARTE, KiKA und phoenix sowie das ARD/ZDF-Onlineangebot funk beisteuert. Grundlage für die Beurteilung sind die Richtlinien und staatsvertraglichen Bestimmungen, insbesondere die vom Fernsehrat erlassenen Richtlinien für Sendungen und Telemedienangebote und die Richtlinien für den Jugendschutz. Zuschauer können sich hierzu mit Eingaben an den Fernsehrat wenden. Besondere Regularien gelten für förmliche Programmbeschwerden.
Die hier aufgeführten Regeln der Netiquette sind zusätzlich zu den Verfahrensgrundsätzen zur Behandlung von Programmbeschwerden gem. § 21 Abs. 2 ZDF-Satzung zu beachten und sollen eine sachliche Diskussion über die betreffende Eingabe ermöglichen.
Hierzu gehört auch eine höfliche und angemessene Formulierung. Insbesondere darf die Eingabe keinen beleidigenden, erpresserischen oder nötigenden Charakter haben.
Wir behalten uns vor, Eingaben, die nicht der Netiquette entsprechen, ohne Berücksichtigung des Inhalts als einfache Beschwerde oder sonstige Eingabe zu behandeln bzw. ohne Rücksicht auf den Kontext zu löschen.
Die Eingabe ist in deutscher Sprache zu verfassen, damit der Inhalt angemessen beraten werden kann. Argumentieren geht am besten mit einem freundlichen und respektvollen Umgangston. Jede/r hat das Recht auf eine freie Meinung – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten.
Nicht erwünscht sind allerdings:
Solche Eingaben werden ohne Berücksichtigung des Inhalts nicht bearbeitet. Jede/r Absender/in ist für die von ihm eingereichten Inhalte selbst verantwortlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hierzu gehört auch eine höfliche und angemessene Formulierung. Insbesondere darf die Eingabe keinen beleidigenden, erpresserischen oder nötigenden Charakter haben.
Wir behalten uns vor, Eingaben, die nicht der Netiquette entsprechen, ohne Berücksichtigung des Inhalts als einfache Beschwerde oder sonstige Eingabe zu behandeln bzw. ohne Rücksicht auf den Kontext zu löschen.
Die Eingabe ist in deutscher Sprache zu verfassen, damit der Inhalt angemessen beraten werden kann. Argumentieren geht am besten mit einem freundlichen und respektvollen Umgangston. Jede/r hat das Recht auf eine freie Meinung – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten.
Nicht erwünscht sind allerdings:
- Beleidigungen, Diskriminierungen, Drohungen und Verunglimpfungen aller Art
- Aufforderungen zu Gewalt
- Wahl- und Parteienwerbung
- Rassismus und Hasspropaganda
- Pornografie und Obszönitäten
- Verletzungen von Rechten Dritter
- Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
- Links zu externen Webseiten ohne Bezug zur ursprünglichen Eingabe
- Die Weitergabe von privaten Korrespondenzen und privater Daten Dritter (Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern)
Solche Eingaben werden ohne Berücksichtigung des Inhalts nicht bearbeitet. Jede/r Absender/in ist für die von ihm eingereichten Inhalte selbst verantwortlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Programmbeschwerden gemäß § 21 ZDF-Satzung
Das Verfahren für Programmbeschwerden ist in der ZDF-Satzung in § 21 und in den Verfahrensgrundsätzen geregelt. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen. Außerdem muss eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien dargelegt werden. Solche Beschwerden können per Post oder auf elektronischem Weg über das Beschwerdeformular eingereicht werden. Bei elektronisch eingereichten Beschwerden ist sicherzustellen, dass eine Bescheidung der Programmbeschwerde auf elektronischem Weg über die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse unmittelbar an den/die Beschwerdeführer/in möglich ist. Eine elektronische Einlegung von Beschwerden über no-reply-Adressen ist nicht möglich.
Quelle: ZDF
Stufen der förmlichen Programmbeschwerde
Die Vorsitzende des Fernsehrates leitet die Beschwerde zunächst dem Intendanten zur Stellungnahme gegenüber dem Beschwerdeführer zu. Die Beantwortung durch den Intendanten soll innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde beim Intendanten erfolgen.
Der Fernsehrats-Vorsitzende erhält eine Kopie der Stellungnahme.
Der Fernsehrats-Vorsitzende erhält eine Kopie der Stellungnahme.
Ist der Beschwerdeführer mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden, kann er eine Behandlung seiner Beschwerde im Fernsehrat fordern. Dann leitet die Vorsitzende des Fernsehrates diese an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiter. Alle Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Kopie des Vorgangs und Zugang zum beanstandeten Beitrag. Zwei Mitglieder übernehmen die Aufgabe von Berichterstattern und bereiten ein Votum für den Ausschuss zur Diskussion vor.
Nach Behandlung der Beschwerde legt der Beschwerdeausschuss das Ergebnis der Diskussion dem Fernsehrat in Form einer Beschlussempfehlung für die nächste Sitzung zur Entscheidung vor. Alle Fernsehratsmitglieder erhalten eine Kopie des Vorgangs und Zugang zum beanstandeten Beitrag. Nach der Entscheidung im Fernsehratsplenum wird der Beschwerdeführer über den Ausgang des Verfahrens informiert.
Beschwerdeformular
Beschwerdeberichte
Die Fernsehratsvorsitzende berichtet in jeder Sitzung des Fernsehrates über Anzahl und Inhalt von Beschwerden, sowie sonstiger Eingaben mit Programmbezug, die an den Fernsehrat gerichtet sind (§ 21 Abs. 4 ZDF-Satzung).
2024
2023
Mehrfach- und Massenbeschwerden
Wenn mehrere Beschwerden über ein Programm eingehen, kann die Vorsitzende des Fernsehrates beschließen, diese gesammelt zu behandeln. Dabei wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde ausgewählt. Die anderen Beschwerdeführer werden über den Fortgang des Verfahrens informiert. Zur Unterscheidung: Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.