Startseite

    Fernsehratseingaben

    Fernsehrat:Eingaben / Beschwerden

    Eine förmliche Programmbeschwerde an den Fernsehrat muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen.

    Haben Sie Fragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik zu einem Angebot des ZDF, dem ZDF als Sender oder Anregungen, Kommentare zum ZDF-Programm oder wünschen Sendemitschnitte oder Autogrammkarten? Dann wenden Sie sich bitte an den ZDF Zuschauerservice.
    Telefon-Service: +49 (0) 6131-70-12161
    Mail:                    Zuschauerservice@zdf-service.de
    Postanschrift:
    Zuschauerservice
    ZDF Service GmbH
    Otto-Schott-Straße 9
    55127 Mainz
    Eine der zentralen Aufgaben des Fernsehrates ist es, die Programme und Onlineangebote des ZDF zu beaufsichtigen. Hierzu gehören das ZDF-Hauptprogramm, die Digitalkanäle ZDFinfo und ZDFneo sowie das Internetangebot des ZDF. Ebenso beaufsichtigt der Fernsehrat die Inhalte, die das ZDF für die Partnerprogramme ARTE, KiKA und phoenix sowie das ARD/ZDF-Onlineangebot funk beisteuert. Grundlage für die Beurteilung sind die Richtlinien und staatsvertraglichen Bestimmungen, insbesondere die vom Fernsehrat erlassenen Richtlinien für Sendungen und Telemedienangebote und die Richtlinien für den Jugendschutz. Zuschauer können sich hierzu mit Eingaben an den Fernsehrat wenden. Besondere Regularien gelten für förmliche Programmbeschwerden.

    Die hier aufgeführten Regeln der Netiquette sind zusätzlich zu den Verfahrensgrundsätzen zur Behandlung von Programmbeschwerden gem. § 21 Abs. 2 ZDF-Satzung zu beachten und sollen eine sachliche Diskussion über die betreffende Eingabe ermöglichen.

    Hierzu gehört auch eine höfliche und angemessene Formulierung. Insbesondere darf die Eingabe keinen beleidigenden, erpresserischen oder nötigenden Charakter haben.

    Wir behalten uns vor, Eingaben, die nicht der Netiquette entsprechen, ohne Berücksichtigung des Inhalts als einfache Beschwerde oder sonstige Eingabe zu behandeln bzw. ohne Rücksicht auf den Kontext zu löschen.

    Die Eingabe ist in deutscher Sprache zu verfassen, damit der Inhalt angemessen beraten werden kann. Argumentieren geht am besten mit einem freundlichen und respektvollen Umgangston. Jede/r hat das Recht auf eine freie Meinung – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten.

    Nicht erwünscht sind allerdings:

    • Beleidigungen, Diskriminierungen, Drohungen und Verunglimpfungen aller Art
    • Aufforderungen zu Gewalt
    • Wahl- und Parteienwerbung
    • Rassismus und Hasspropaganda
    • Pornografie und Obszönitäten
    • Verletzungen von Rechten Dritter
    • Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
    • Links zu externen Webseiten ohne Bezug zur ursprünglichen  Eingabe
    • Die Weitergabe von privaten Korrespondenzen und privater Daten Dritter (Anschriften, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern)

    Solche Eingaben werden ohne Berücksichtigung des Inhalts nicht bearbeitet. Jede/r Absender/in ist für die von ihm eingereichten Inhalte selbst verantwortlich.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Programmbeschwerden gemäß § 21 ZDF-Satzung

    Das Verfahren für Programmbeschwerden ist in der ZDF-Satzung in § 21 und in den Verfahrensgrundsätzen geregelt. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beitrag beziehen. Außerdem muss eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien dargelegt werden. Solche Beschwerden können per Post oder auf elektronischem Weg über das Beschwerdeformular eingereicht werden. Bei elektronisch eingereichten Beschwerden ist sicherzustellen, dass eine Bescheidung der Programmbeschwerde auf elektronischem Weg über die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse unmittelbar an den/die Beschwerdeführer/in möglich ist. Eine elektronische Einlegung von Beschwerden über no-reply-Adressen ist nicht möglich.
    Grafik zur förmlichen Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat
    Quelle: ZDF

    Stufen der förmlichen Programmbeschwerde




    Beschwerdeformular

    Beschwerdeberichte

    Die Fernsehratsvorsitzende berichtet in jeder Sitzung des Fernsehrates über Anzahl und Inhalt von Beschwerden, sowie sonstiger Eingaben mit Programmbezug, die an den Fernsehrat gerichtet sind (§ 21 Abs. 4 ZDF-Satzung).

    2024

    Beschwerdebericht zum 13. Dezember 2024
    PDF 103,52 kBHerunterladen
    Beschwerdebericht zum 27. September 2024
    PDF 94,71 kBHerunterladen
    Beschwerdebericht zum 5. Juli 2024
    PDF 102,02 kBHerunterladen
    Beschwerdebericht zum 15. März 2024
    PDF 65,86 kBHerunterladen

    2023

    Beschwerdebericht zum 8. Dezember 2023
    PDF 64,28 kBHerunterladen
    Beschwerdebericht zum 29. September 2023
    PDF 89,95 kBHerunterladen
    Beschwerdebericht zum 30. Juni 2023
    PDF 64,86 kBHerunterladen
    Beschwerdebericht zum 10. März 2023
    PDF 78,76 kBHerunterladen

    Mehrfach- und Massenbeschwerden

    Wenn mehrere Beschwerden über ein Programm eingehen, kann die Vorsitzende des Fernsehrates beschließen, diese gesammelt zu behandeln. Dabei wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde ausgewählt. Die anderen Beschwerdeführer werden über den Fortgang des Verfahrens informiert. Zur Unterscheidung: Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.

    "Wie geht's Deutschland?", 7. Mai 2024

    Stellungnahme des Intendanten
    PDF 63,04 kBHerunterladen

    "un.logo!" zur Taurus-Lieferung, 27. Januar 2024

    Stellungnahme des Intendanten
    PDF 87,2 kBHerunterladen
    Mitteilung Ausgang Beschwerdeverfahren
    PDF 134,49 kBHerunterladen

    "ZDF MAGAZIN ROYALE", 16. Februar 2024

    Stellungnahme des Intendanten
    PDF 65,96 kBHerunterladen

    Podcast "Lanz & Precht", 13. Oktober 2023

    Stellungnahme des Intendanten
    PDF 63,65 kBHerunterladen

    ZDFinfo "Verschwörungen: Klimalüge, Pandemie und 5G", 4. August 2023

    Stellungnahme des Intendanten
    PDF 64,61 kBHerunterladen

    Instagram-Beitrag ZDFinfo, 22. März 2023

    Stellungnahme des Intendanten
    PDF 81,74 kBHerunterladen

    Fernsehrat

    Das könnte Sie auch interessieren