BEV Energie ist pleite
Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft hat Insolvenz angemeldet. Hunderttausende Kunden bekommen Strom und Gas jetzt vom örtlichen Grundversorger. Das ist in der Regel teuer - Betroffene sollten einen neuen Anbieter suchen oder nach einem günstigeren Angebot des Grundversorgers fragen.
Und: Auf keinen Fall weiter an die BEV zahlen! Kündigen Sie den Vertrag vorsichtshalber und warten Sie auf die Schlussabrechnung, raten die Verbraucherzentralen. Eventuelle Nachzahlungen gehen auf ein Sonderkonto. Guthaben und Boni werden derzeit nicht ausgezahlt. Erst, wenn das ordentliche Insolvenzverfahren eröffnet ist, kann man seine Forderungen anmelden.
Weitere Tipps gibt es bei den Verbraucherzentralen
Alle Informationen zum Insolvenzverfahren gibt es bei BEV
Werbung bei WhatsApp
Bei WhatsApp muss man bald mit Werbung rechnen! Nach der Übernahme des Messengers hatte Facebook versprochen, keine Werbung zu machen. Damit ist jetzt Schluss. Insider vermuten, dass die Verschlüsselung der privaten Chats aufgeweicht werden soll, damit gezielt Werbung platziert werden kann. Und zwar nicht im Chat, sondern im Status-Bereich. Hier werden normalerweise Foto- oder Video-Stories für Freunde gepostet. Nutzer werden aber wahrscheinlich selbst entscheiden können, ob sie die Anzeigen sehen wollen oder nicht. Wann genau Werbung in Deutschland startet, ist noch nicht klar.
Mehr dazu auf facebook.
Unfallkosten steuerlich absetzen
Wer bei Schnee und Eis einen Unfall baut, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Und zwar dann, wenn es auf dem Weg zur Arbeit gekracht hat - auch bei Umwegen zum Abholen eines Mitfahrers oder zum Tanken. Alle Unfallkosten, die Versicherung oder Arbeitgeber nicht ersetzt haben, können als Werbungskosten geltend gemacht werden, sagt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Wichtig ist nur, dass man die Rechnungen und Quittungen aufhebt und auch den Unfallbericht. Denn damit lässt sich beweisen, dass man wirklich auf dem Weg zur Arbeit war.
Alle Details gibt es beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine
Kein Mindestlohn für Praktikanten
Wer sich nicht mindestens drei Monate lang im Betrieb umschaut, hat auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Selbst Krankheit und Urlaub können diese Frist nicht verlängern, sagt das Bundesarbeitsgericht. Denn die Unterbrechung wird nicht mitgezählt, wenn es dafür persönliche Gründe gibt. Schließlich solle ein Praktikum zur beruflichen Orientierung die Möglichkeit bieten, die Arbeit tatsächlich drei Monate lang kennenzulernen. Erst danach gibt's auch Geld dafür.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 556/17 – das Urteil liegt noch nicht gedruckt vor.